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Bund & Länder einig

Lockdown bis 31. Januar verlängert: Das sind die neuen, verschärften Regeln

Lockdown bis 31. Januar verlängert: Das sind die neuen, verschärften Regeln

Seit dem 16. Dezember 2020 befindet sich Deutschland im zweiten Lockdown. Vorerst sollte er bis zum 10. Januar andauern. Doch es ist entschiedene Sache: Bis mindestens 31. Januar bleiben Geschäfte, Schulen und Sportstätten zu. Und auch das Kontaktverbot wurde noch einmal verschärft. 

Nachdem der Lockdown Light im November nicht die gewünschte Wirkung gezeigt hatte, verständigten sich Bund und Länder auf einen erneuten strengen Shutdown. Seit Mitte Dezember befindet sich die Bundesrepublik nun in diesem Zustand. Und dabei wird es auch bis mindestens zum 31. Januar 2021 bleiben. Am 5. Januar beschlossen Angela Merkel und die 16 Ministerpräsidenten der Länder gemeinsam, dass die Verlängerung des Lockdowns nötig sei, um das Pandemiegeschehen wieder unter Kontrolle zu bekommen. Neben den bereits bestehenden Regeln kommen nun weitere Einschränkungen auf die Bevölkerung zu.

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Lockdown bis 31. Januar verlängert: Die neuen Regeln zusammengefasst

Neben den bestehenden Regeln, wie der Maskenpflicht in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens, der Schließung von Dienstleistungsbetrieben wie Friseuren oder Fitnessstudios bzw. der Gastronomie sowie der Schließung des Einzelhandels bis aus wenige Ausnahmen, gelten laut des neuen Beschluss' auch neue, schärfere Regeln:

Kontaktbeschränkungen: Die Kontaktbeschränkungen werden noch einmal verschärft. Private Treffen sind nun nur noch mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes und einer weiteren Person erlaubt. Damit geht es zurück zu den März-Beschränkungen.

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Bewegungsradius: Der Bewegungsradius wird teilweise eingeschränkt. Ab einem Inzidenzwert von 200 in einem Landkreis soll der Bewegungsradius in der Region auf 15 km um den eigenen Wohnort begrenzt werden. Dieser Bereich darf dann nur noch auf dringenden Gründen verlassen werden. Dazu zählt das Aufsuchen der Arbeitsstätte sowie Arztbesuche. In Sachsen wird diese Regel bereits umgesetzt.

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Schulen und Kitas: Schulen und Kitas bleiben weitestgehend geschlossen. Während Ausnahmen möglich sind, wird mit einem Präsenzunterricht vor Februar nicht gerechnet.

Regeln für Reiserückkehrer: Die Auflagen für Reiserückkehrer wurden noch einmal verschärft. Wer aus einem ausländischen Risikogebiet in die Bundesrepublik einreist, muss sich bereits bei der Einreise – oder in den 48 Stunden davor – auf Covid-19 testen lassen. Die zehntägige Quarantänepflicht gilt jedoch weiterhin. Nach fünf Tagen kann diese durch einen zweiten, negativen Test vorzeitig beendet werden.

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Bildquelle: iStock / Rike_

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