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Verbraucherschutz

Urteil gegen DHL: SO dürfen Pakete jetzt nicht mehr geliefert werden

DHL Gerichtsurteil

Es gibt viele Zustellpraktiken der DHL, über die Verbraucher*innen sich regelmäßig ärgern: Pakete werden in die Filiale gebracht, obwohl man extra zu Hause wartet, der Liefertermin wird ständig nach hinten verschoben oder das Paket wird einfach abgelegt, ohne dass der Paketbote eine Benachrichtigung hinterlegt. Genau dieses Verhalten hat ein Gericht jetzt für unrecht erklärt. Wir erklären, was das für deine nächsten Lieferungen bedeutet.

Wer ein Paket erwartet und weiß, dass er am Liefertag nicht zu Hause ist, kann bei DHL einen Ablageort bestimmen. Das kann etwa hinter dem Gartentor, im Carport oder einfach hinter einer großen Pflanze vor der Haustür sein. Dieser Ablageort kann einmalig oder aber auch dauerhaft angegeben werden. Gerade, wenn letzteres der Fall ist, kann es ziemlich ungünstig ausgehen, wenn das Paket einfach abgelegt wird, ohne dass man als Empfänger*in eine Benachrichtigung darüber erhält. So glaubt man vielleicht, das erwartete Paket sei noch auf dem Weg, während es schon seit Tagen in der Garage wartet. Zwar soll der gewählte Ablageort laut DHL wettergeschützt und nicht einsehbar auf dem eigenen Grundstück sein – trotzdem steigt das Risiko, dass ein Paket beschädigt oder entwendet wird, natürlich mit steigender Lagerung.

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Am Ablageort abgestellt heißt nicht zugestellt

Bisher galt bei der DHL folgende Klausel in den AGB: „Hat der Empfänger eine Abstellgenehmigung erteilt, gilt das Paket als zugestellt, wenn es an der in der Genehmigung bezeichneten Stelle abgestellt worden ist.“ Genau dagegen hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfahlen geklagt. Das Oberlandesgericht Frankfurt stellte sich zunächst auf Seite der DHL, doch die Klage ging in zweite Instanz an den Bundesgerichtshof (BGH) – und der sieht die Sache ähnlich wie die Verbraucherschutzzentrale. Laut BGH sehe diese Formulierung keine Verpflichtung vor, Paketempfänger*innen über die Zustellung zu informieren, die sie in die Lage versetzen würde, die Sendung bald an sich zu nehmen. Genau das muss die DHL nun jedoch gewährleisten. Denn auch wenn viele Paketboten einen Zettel im Briefkasten hinterlassen oder zumindest per Mail oder App über die Zustellung informieren, ist das längst nicht immer der Fall.

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Bildquelle: istock/AdrianHancu

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