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Was ist…?

Exhibitionismus: Der Zwang zur Entblößung

Exhibitionismus

Exhibitionismus ist eine sexuelle Neigung, bei der eine Person Lust daraus gewinnt, sich vor anderen (oft fremden Personen) nackt zu entblößen oder sich bei sexuellen Handlungen beobachten zu lassen.

Exhibitionismus: Definition

Das Wort Exhibitionismus leitet sich vom lateinischen Begriff exhibitio ab, welcher so viel wie vorzeigen oder ausliefern bedeutet. Exhibitionisten ziehen einen Lustgewinn aus dem Entblößen ihrer Geschlechtsteile gegenüber fremden Menschen, die von dieser Handlung überrascht werden und ihr nicht im Vorfeld zugestimmt haben. Einige Exhibitionisten befriedigen sich auch selbst, während sie sich entblößen. Die Opfer des Exhibitionisten werden aber in der Regel nicht weiter körperlich von ihm belästigt (Nichtkontakt-Delikt), sondern er zieht die Befriedigung nur aus dem Zeigen und dem daraus resultierenden Schock des Gegenübers. Exhibitionismus ist daher das Gegenstück zum Voyeurismus, bei dem die Erregung aus dem Beobachten gezogen wird.

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Flashing

Unter dem Begriff „Flashing“ (abgeleitet vom englischen Wort „flash“ für Blitz/blitzen) versteht man das meist kurzzeitige Entblößen der nackten Brust durch das schnelle Hochziehen des Oberteils. Dieses „Blankziehen“ ist vor allem in den USA weit verbreitet und wird vorrangig von Frauen in Diskotheken durchgeführt, um kostenfreie Getränke oder Ähnliches als Gegenleistung zu bekommen. Da Flasher selten bei ihrer Tat sexuelle Erregung verspüren, sind sie streng genommen keine Exhibitionisten.

FKK

Die Freikörperkultur (kurz FKK) beschreibt das Nacktsein in kleineren oder größeren Gruppen, das oft in der freien Natur, aber auch in Einrichtungen wie Saunas oder Schwimmbädern praktiziert wird. Den FKKlern (auch Nudisten genannt) geht es in erster Linie um die Verbundenheit mit der Natur und das Gefühl von Freiheit. Sexualität steht meist nicht mit FKK in Verbindung. Da sie durch ihre Nacktheit keinen Lustgewinn erzielen, werden Nudisten üblicherweise nicht dem Exhibitionismus zugeordnet.

Flitzer

Vor allem bei Sportveranstaltungen, aber auch bei anderen öffentlichen Ereignissen, sieht man öfter sogenannte „Flitzer“. Hierbei handelt es sich um meist ganz oder teilweise unbekleidete Personen, die gezielt durch das Geschehen laufen, um Aufmerksamkeit zu erregen. Ihre Motivation kann dabei ganz unterschiedlich sein. Einige wollen für ein politisches oder gesellschaftliches Interesse demonstrieren, andere reizt nur die Selbstdarstellung oder das Selfie mit ihrem liebsten Fußballer. In den seltensten Fällen ist die Motivation in irgendeiner Form sexuell beeinflusst.

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Zeigelust

Kinder zeigen ebenfalls exhibitionistische Tendenzen. Hierfür wurde der Begriff „Zeigelust“ vom deutschen Anthropologen Ernest Borneman geprägt. Auch Sigmund Freud sprach von der Schamlosigkeit in den frühen Jahren der Kindheit und dem Trieb die eigenen Geschlechtsteile zu entblößen. Dabei ist die kindliche Zeigelust aber nicht zweideutig zu verstehen und hat keine sexuelle Absicht.

Was erregt einen Exhibitionisten?

Exhibitionisten ziehen ihre Erregung primär aus der Reaktion desjenigen vor dem sie sich entblößen. Oft handelt es sich um Personen des anderen Geschlechts. In den meisten Fällen sind es Männer, die Frauen ihren nackten Körper präsentieren.

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Nicht jeder Exhibitionist erhofft sich die gleiche Reaktion seines Opfers. Während einige es bevorzugen, wenn die Personen geschockt, angeekelt oder entsetzt reagieren, empfinden andere genau diese Reaktionen als unbefriedigend. Sie erhoffen sich stattdessen eine neutrale Reaktion oder können auch mit einem Schmunzeln oder Lachen des Opfers gut leben. Tatsächlich ist den meisten Exhibitionisten eine wohlwollende oder interessierte Reaktion wesentlich lieber, als eine eingeschüchterte oder verängstigte. Sie streben nach Anerkennung und Bewunderung.

Ursachen und Behandlung von Exhibitionismus

Auch wenn vom Exhibitionismus natürlich verschiedene Ausprägungen existieren, lassen sich schon grundlegend ein paar Muster erkennen. Meist sind psychische Ursachen der Auslöser und eine Psychotherapie kann helfen, die zugrunde liegenden Probleme zu behandeln.

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Ursachen

Dem Exhibitionismus liegt in den meisten Fällen ein psychischer Zwang zugrunde. Dabei tritt diese Neigung bei einigen Menschen nur in bestimmten Lebensphasen auf, andere begleitet sie ein Leben lang. Tendenziell sind Exhibitionisten in keiner Partnerschaft oder befinden sich in einer Krise selbiger, weil sie Probleme mit dem sozialen Umgang mit anderen Menschen haben. Es gibt aber auch Gegenbeispiele, die sich in einer erfüllenden Beziehung befinden und das Entblößen als zusätzlichen sexuellen Kick brauchen.

Andere Theorien besagen, dass der Exhibitionismus vor allem auf ungelösten Konflikten mit den Eltern und der sexuellen Erziehung bzw. Erfahrungen im Kindesalter beruht. Um diese Konflikte zu verarbeiten, würden sich Exhibitionisten nackt zeigen, um Macht zu demonstrieren und gleichzeitig Aufmerksamkeit zu erlangen.

Ganz eindeutige Ursachen, die auf jeden Exhibitionisten zutreffen, gibt es allerdings nicht. Oft wissen sie auch selbst nicht genau, woher diese sexuelle Präferenz rührt.

Behandlung

Exhibitionisten können vor allem durch eine Psychotherapie behandelt werden. Hierzu muss jedoch zunächst vom Betroffenen erkannt werden, dass sein Verhalten krankhaft ist und therapiert werden muss. Diesen Willen zur Therapie legen aber nur die wenigsten Exhibitionisten an den Tag. Häufiger werden sie einfach auf frischer Tat erwischt und gesetzlich dazu verpflichtet, eine Therapie durchzuführen.

Ist Exhibitionismus strafbar?

Laut Paragraf 183 des Strafgesetzbuches macht sich jeder Mann strafbar, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt. Als Konsequenz drohen eine Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe.

(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 183 StGB Exhibitionistische Handlungen

Interessant an diesem Paragrafen ist vor allem, dass ausdrücklich nur Männer exhibitionistische Handlungen vollziehen können. Begründet wird die Entscheidung, Frauen bewusst auszunehmen, vor allem damit, dass sie selbst kaum exhibitionistische Taten vollziehen würden. Alternativ können Frauen sich allerdings der „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ oder der „Belästigung der Allgemeinheit“ schuldig machen.

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Erregung öffentlichen Ärgernisses

Statt exhibitionistischer Handlungen werden bei der Erregung öffentlichen Ärgernisses vor allem sexuelle Handlungen in den Vordergrund gestellt, die entweder absichtlich durchgeführt oder wissentlich in Kauf genommen werden.

Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.
§ 183a StGB Erregung öffentlichen Ärgernisses

Da es dem Gesetz an einer zweifelsfreien Definition der „sexuellen Handlung“ mangelt, kommt es immer wieder zu strittigen Entscheidungen im Gerichtssaal. Diese Statistik des Bundeskriminalamtes zeigt, dass es im Jahr 2021 insgesamt 8174 exhibitionistische Handlungen erfasst wurden:

Öffentliche Nacktheit kann auch nicht als Straftat, sondern nur als Ordnungswidrigkeit nach Paragraf 118 des Ordnungswidrigkeitengesetzes geahndet werden. In diesem Fall spricht man von einer „Belästigung der Allgemeinheit“, da die öffentliche Ordnung gefährdet wurde. Ein weiteres Beispiel hierfür wäre eine falscher Hilferuf oder ein Scherz über eine Bombe im Gepäck am Flughafen. In der Realität werden viele Fälle von Nacktheit in der Öffentlichkeit nur mit einem Platzverweis oder einem Hausverbot oder ähnlichem bestraft. Eine offizielle Verwarnung oder eine Strafverfolgung findet seltener statt.

Bildquelle: IMAGO/Hohlfeld, Statista