„Frauen in Deutschland verdienen 21 Prozent weniger Geld als Männer!“, tönt es seit Jahren aus allen Ecken. Sexismusvorwürfe, der Schrei nach Lohngerechtigkeit: Ich kann beides nicht mehr hören. Denn ich weiß, dass der Gender Pay Gap in Wahrheit kaum existent ist.

21 Prozent: Hat das ein Grundschüler berechnet?
Zur Erklärung: Der Gender Pay Gap steht für die Differenz des durchschnittlichen Bruttolohns von Männern und Frauen. In Deutschland besagt eine der aktuellsten Berechnungen, die einfach die Gehälter von 1,9 Millionen sozialversicherten Beschäftigten in einen Topf geschmissen hat, Folgendes: Männer bekommen einen ungefähren Stundenlohn von 20,50 Euro, Frauen hingegen nur einen von 16 Euro. Buh, Diskriminierung! Gebt der Kassiererin in Teilzeit ab jetzt dasselbe Gehalt wie dem Leiter einer Werbeagentur! Wir leben im 21. Jahrhundert!
Das Problem bei diesem Wert von 21 Prozent ist, dass er scheinbar von einem Schulkind in seiner ersten Statistikstunde errechnet wurde. Denn einfach 1,9 Millionen Arbeitnehmer gleichzusetzen und miteinander zu vergleichen ist ebenso wenig komplex wie gerecht. Bringt man jedoch Struktur in die Daten der Löhne, BEVOR man das Durchschnittsgehalt von Männern und Frauen bewertet, kommt nämlich ein ganz anderer Wert heraus: ein Gender Pay Gap von gerade einmal 6 Prozent, bzw. 1,27 Euro!

Ach so, da steckt noch mehr dahinter?!
Um die Komplexität hinter einem Monatsgehalt zu begreifen, muss man keinen Master in Datenanalyse haben. Jedem Menschen mit Verstand sollte klar sein, dass fast jeder Lohn abhängig vom Umfang der Arbeitsleistung, der Qualifizierung der Person oder der Art der Arbeit ist. Es ist logisch, dass ein Angestellter in Teilzeit nicht so viel verdient wie jemand mit einem 45-Stunden-Job. Und es ist logisch, dass die Reinigungskraft einer Firma nicht dasselbe Gehalt bekommt wie der oberste Manager.
Betrachtet man also diese strukturellen Unterschiede und vergleicht nur noch Frauen und Männer in derselben Branche in derselben Position, beträgt der Gender Pay Gap nur noch 6 Prozent. Diesen sogenannten „bereinigten“ Verdienstabstand hat das Statistische Bundesamt zuletzt 2017 berechnet. Wieso sprechen dann immer noch alle von dem unbereinigten Lohnunterschied von 21 Prozent? Vermutlich, weil es krasser, kontroverser und eben ein gutes Argument scheint, wenn man über die Benachteiligung von Frauen spricht. Nur eben ein Argument ohne Grundlage, was die meisten leider nicht wissen. Und genau das nervt mich.
Der Klassiker: Karriere vs. Familie
Gerne können wir uns noch genauer mit den 1,27 Euro Lohnunterschied beschäftigen. Der Hauptgrund, warum Frauen weniger verdienen: Sie treffen oft andere Lebensentscheidungen als Männer. Zwei Drittel aller Mütter arbeiten in Deutschland in Teilzeit – und wie viele der Väter? Nur 6 Prozent. Es sind die Frauen, die nach der Geburt eines Kindes ein Jahr zu Hause bleiben und dann meist nur in flexiblen Arbeitszeitmodellen wieder einsteigen. Das alte Familienmodell, dass der Vater die „Versorgerrolle“ übernimmt, während die Mutter bemüht ist, sich den Kitazeiten anzupassen und den Haushalt zu schmeißen, ist immer noch aktuell. Auf diese Weise eine Karriere zu starten oder fortzusetzen ist eher schwierig. Der Stundenlohn steigert sich so auf jeden Fall kaum. Wer also gleiche Gehälter fordert, muss viel tiefer ansetzen: nämlich in den seit Jahrzehnten bestehenden Strukturen unserer Gesellschaft.
Für die Zweifler: Ein Beispiel aus dem Alltag
Nehmen wir also nur mal an, ein Mann und eine Frau haben denselben Uniabschluss gemacht und fangen bei derselben Firma in derselben Position an. Im Idealfall ist der Lohn der beiden, bei gleicher Tätigkeit und gleicher Qualifikation, derselbe. 10 Jahre später: Die Frau hat in der Zwischenzeit zwei Kinder bekommen, war fast 3 Jahre davon gar nicht arbeiten und ist mittlerweile nur noch 30 Stunden pro Woche im Büro. In dieser Zeit hat ihr männlicher Kollege viele Überstunden geschoben, bereits 4 Gehaltserhöhungen bekommen und zudem sehr gute Aufstiegschancen, im Gegensatz zu der zweifachen Mutter, die nun für ihre Kinder beruflich zurücktritt. Ist es aus neutraler Sicht, die sich ganz auf diese Fakten bezieht, immer noch ungerecht, dass der Arbeitgeber den beiden nicht denselben Stundenlohn zahlt?

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