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Ruhestörung & Co.

Wann und wo ist Grillen erlaubt? Diese Fehler können bis zu 5.000 Euro Bußgeld kosten!

Grillen Bußgeld

Egal ob im heimischen Garten oder auf dem Balkon: Soweit der Mietvertrag nichts anderes sagt, ist Grillen in Deutschland zuhause grundsätzlich erlaubt. Doch selbst Eigenheimbesitzer können dabei Ärger bekommen, wenn sie bestimmte Regeln nicht einhalten. Gerade für Dauer-Griller kann das mitunter teuer werden.

Viele von uns würden den Herd im Sommer vermutlich komplett links liegen lassen und einfach alles auf dem Grill zubereiten. Grundsätzlich spricht auch nichts dagegen. Sollte der Mietvertrag keine Klausel enthalten, die das Grillen ganz verbietet oder nur einen Elektro-Grill zulässt, ist gegen eine Grillparty erst mal nichts einzuwenden. Trotzdem sollte man darauf achten, die Nachbarn nicht allzu sehr durch Lärm, Gerüche oder Funkenbildung zu stören. Denn die müssen tatsächlich keineswegs alles „ertragen“.

Gas-, Elektro- oder doch lieber Kohlegrill? Du weißt nicht, welcher für dich geeignet ist. Im Video erklären wir die Vor- und Nachteile:

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Beim Grillen gilt gegenseitige Rücksichtnahme

Beim Grillen gilt grundsätzlich das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Gegen ein oder zwei Grillfeste im Monat können Nachbarn also erst mal nicht viel sagen, vorausgesetzt die örtlichen Ruhezeiten werden eingehalten und es ziehen kein Qualm und keine Funken aufs Nachbargrundstück. Zieht etwa Rauch in die Nachbarswohnung kann das ein Bußgeld von bis zu 100 Euro mit sich ziehen, wer seine Nachbarn an Sonn- und Feiertagen durch Lärm beim Grillen in der Ruhezeit stört, kann sogar mit einer Strafe von bis zu 5.000 Euro rechnen. Genau festgelegt sind die Bußgelder für solche Vergehen nicht. Wer nur einmal bei einer Grillparty zu laut ist, muss wahrscheinlich mit keiner hohen Strafe rechnen. Anders sieht es bei verholten Verstößen aus.

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Grundsätzlich sollte man es mit der Frequenz des Grillens nicht übertreiben, wenn die Nachbarn sich dadurch gestört fühlen. Denn selbst wenn alles leise, rauchfrei und außerhalb der Ruhezeiten von statten geht, haben Gerichte bereits zugunsten der Nachbarn entschieden, die sich etwa über den Grillgeruch beschwert haben. Darüber, wie oft in einem solchen Fall gegrillt werden darf, wurden unterschiedliche Entscheidungen gefällt. Stattdessen einfach an einen öffentlichen Ort umziehen ist hingegen auch nicht immer eine Lösung, denn wer dort grillt, wo es nicht erlaubt ist, kann ebenfalls Bußgelder zwischen 5 und 5.000 Euro erwarten.

21 Fehler, die fast jeder beim Grillen macht – und wie es richtig geht!

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Bildquelle: iStock/vladans

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