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Hunderte Euro Mehrkosten

Mehrwertsteuer auf Gasumlage muss gezahlt werden: Welche Entlastungen sind geplant?

gasumlage

Vor wenigen Wochen wurde die Gasumlage beschlossen. Wie viel genau Verbraucher*innen ab Oktober für die Kilowattstunde (kWh) Gas mehr zahlen müssen, stand jedoch lange nicht fest. Anfang der Woche hat die Trading Hub Europe, ein Zusammenschluss europäischer Gas-Unternehmen, jedoch erstmals die Höhe festgesetzt: 2,419 Cent pro kWh. Doch auf die Kund*innen kommen weitere Kosten zu: Denn die von Christian Lindner geplante Senkung der Mehrwertsteuer auf die Umlage kam nicht durch. Wie geht es nun weiter?

Das Bundeswirtschaftsministerium war zuvor von Mehrkosten zwischen 1,5 und 5 Cent pro kWh ausgegangen. Der tatsächliche Wert pendelt sich also irgendwo in der Mitte ein. Die Gasumlage soll dazu dienen, Gasunternehmen, die durch das wegfallende Gas aus Russland nun auf teurere Lieferanten angewiesen sind, zu entlasten. Die Unternehmen dürfen ihre Mehrkosten somit auf die Verbraucher*innen umwälzen.

Steigende Gaspreise erhöhen die Inflation

Je nach Größe der Wohnung, energetischer Sanierung und Anzahl der Personen im Haushalt werden die Kosten für Gas im kommenden Jahr damit um mehrere hundert Euro steigen. Ein Vierpersonen-Haushalt mit einem Verbrauch von 18.000 kWh würde somit jährlich rund 435 Euro mehr zahlen. Das wirkt sich auch stark auf die ohnehin schon hohe Inflation aus. Vor dem Bekanntwerden der tatsächlichen Höhe der Gasumlage hatte das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) die Auswirkung der Gasumlage auf die Inflation mit 0,5 bis 1,7 Prozentpunkten ohne Mehrwertsteuer und 0,6 bis zwei Prozentpunkten mit Mehrwertsteuer berechnet. Wird weiterhin eine Mehrwertsteuer von 19 Prozent auf die Gasumlage erhoben, steigen die Kosten von 2,419 Cent pro Kilowattstunde sogar auf 2,879 Cent. Für die Vierköpfige Familie wären das dann sogar 518 Euro im Jahr. Finanzminister Christian Lindner hatte sich deshalb bei der EU-Kommission dafür eingesetzt, dass Deutschland keine Mehrwertsteuer auf die Umlage erheben dürfe. Warum das laut EU-Recht so nicht möglich ist, wird im Video erklärt:

Entlastungen geplant

Sowohl die Verantwortlichen in Brüssel als auch die Bundesregierung machten bereits deutlich, die Verbraucher*innen entlasten zu wollen und die Kosten der Mehrwertsteuer zu kompensieren. Konkrete Pläne hierfür gibt es allerdings noch nicht. Auch ob tatsächlich eine Mehrwertsteuer von 19 Prozent erhoben wird, ist unklar. Das EU-Recht sieht eine Steuer von mindestens 15 Prozent vor, es gibt aber auch Ausnahmefälle, in denen die Mehrwertsteuer auf bis zu 5 Prozent gesenkt werden kann.

Unabhängig von der Gasumlage kündigen einige Energiekonzerne bereits jetzt stark steigende Preise an.

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Bildquelle: iStock/Axel Bueckert

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