Vielen Eltern ist nicht bekannt, dass sie Pflegetage in Anspruch nehmen können, wenn das Kind krank ist. Allerdings gilt das nur zu bestimmten Bedingungen.
Ist das Kind krank, drohen Konflikte mit dem Arbeitgeber
Für berufstätige Eltern ist es oft schwierig, eine Betreuung zu organisieren, wenn das Kind krank ist. Im Kindergartenalter kann das, Statistiken zufolge, bis zu zwanzigmal jährlich ein der Fall sein. Gerade in so jungen Jahren braucht der Nachwuchs jedoch intensive Aufsicht und Pflege. Alleinerziehende Mütter sowie Eltern mit doppeltem Einkommen stehen dann häufig vor dem Problem, die Pflichten des Berufslebens mit den Pflichten ihren Kindern gegenüber zu vereinen.

Pflegetage beantragen, wenn das Kind krank ist
Abseits des Jahresurlaubs können berufstätige Väter und Mütter Sonderregelungen in Anspruch nehmen, welche die Pflege des Kindes ermöglichen. Deutschlandweite Vorgaben, die zulässige Fehlzeiten einheitlich regulieren, existieren bislang nicht. Dennoch gibt es eine bestimmte, finanziell rentable Lösung, die sich für die meisten Eltern anbietet: Wenn das Kind krank ist, sollten sie sich auf das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) berufen. Paragraph 616 legt fest, dass Arbeitnehmer in bestimmten Ausnahmefällen Anspruch auf eine entlohnte Befreiung von beruflichen Pflichten haben. Ist das Kind krank und nicht älter als sieben Jahre, kann dies als Grund angeführt werden. Der Arbeitgeber steht dann in der Pflicht, berufstätige Eltern von der Arbeit freizustellen. Gegenleistungen wie nachträgliche Überstunden darf er dabei nicht verlangen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, den Paragraphen im Arbeitsvertrag auszuschließen.