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Krankschreibung: Ab wann brauche ich ein Attest?

Krankschreibung: Ab wann brauche ich ein Attest?

Im Jahr 2019 waren Arbeitnehmer in Deutschland im Schnitt für 18,4 Tage krankgeschrieben. Das geht aus einer Auswertung des Dachverbands der Betriebskrankenkassen hervor. Doch ab wann braucht man eigentlich eine Krankschreibung vom Arzt? Wir verraten es dir!

Dröhnender Kopf, laufende Nase oder fieser Husten – gerade in Zeiten von Corona sollten Arbeitnehmer, die sich krank fühlen, unbedingt zu Hause bleiben. Zu groß ist die Gefahr, die Kollegen auf der Arbeit anzustecken. Ganz davon abgesehen, dass der Körper im Krankheitsfall Ruhe braucht, um sich zu regenerieren. Nach ein paar Tagen geht es einem dann meist schon wieder besser – auch ohne Medikamente vom Arzt. Trotzdem ist der Gang zu eben diesem oft unvermeidlich. Der Grund: Man braucht eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Arbeitsgeber. Doch ab wann benötige ich diese offizielle Krankschreibung wirklich und wann kann ich mich einfach selbst krankmelden?

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Krankschreibung: Ab wann brauche „einen Gelben“?

Während es diverse Krankheitsbilder gibt, bei denen man den Rat von Mediziner*innen braucht, gilt es zum Beispiel bei Magen-Darm- oder grippalen Infekten, diese einfach auszukurieren. Der Gang zum Arzt ist dann also eher Formsache und würde von vielen Arbeitnehmern am liebsten vermieden werden. Selbst entscheiden kann man dies jedoch nicht. Es gibt feste Regeln, an die sich kranke Arbeitnehmer halten müssen – diese können aber sehr unterschiedlich aussehen:

Wenn im Arbeitsvertrag nicht anders geregelt, muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei einer länger als drei Tage andauernden Erkrankung spätestens am darauffolgenden Tag beim Arbeitsgeber vorliegen. 

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Krankschreibung ab dem 1. Tag rechtens

Arbeitgeber können aber auch verlangen, dass ein Attest bereits ab dem ersten oder zweiten Tag nötig ist. Orientieren können sich Arbeitnehmer hier an den Vereinbarungen, die man im Arbeitsvertrag miteinander getroffen hat. Aber auch mündliche Absprachen sind grundsätzlich gültig. Im Entgeltfortzahlungsgesetz heißt es deutlich: „Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.“ Dafür muss er auch keinen Grund nennen. Man sollte sich also nicht davon verleiten lassen, sich an den Erfahrungen anderer zu orientieren, sondern immer selbst klären, welche Regelungen beim eigenen Arbeitgeber bestehen.

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In Zeiten von Corona wird auch die Krankschreibung vom Arzt einfacher:

Wann muss ich mich beim Arbeitgeber krankmelden?

Egal, welche Regelung bei dir eintritt, eines haben aber alle Varianten gemein: In jedem Fall gilt, dass du deinen Arbeitgeber zeitnah darüber zu informieren hast, wenn du krankheitsbedingt ausfällst – ob mit oder ohne ärztliche Bescheinigung. Auch die voraussichtliche Länge des Ausfalls muss genannt werden. Eine E-Mail oder ein Anruf reichen in diesem Fall vollkommen aus.

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Bildquelle: iStock / AnnettVauteck

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