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Flinke Flitzer

Grenzen & Regeln: Ab wann darf man E-Roller fahren?

Ab wann darf man E-Roller fahren?

Sie sind unkompliziert zu bedienen, bringen dich schnell ans Ziel und schonen dank Elektro-Antrieb die Umwelt: E-Roller werden immer beliebter und sind aus dem (Groß-)Stadtbild längst nicht mehr wegzudenken. Doch ab wann darf man E-Roller fahren und worauf muss man achten?

Was genau ist eigentlich ein E-Roller?

Ein E-Roller, auch E-Scooter genannt, definiert sich über verschiedene Kriterien bzw. muss folgende Punkt aufweisen:

  • er fährt zwischen 6 und 20 km pro Stunde
  • er darf ohne FahrerIn maximal 55 kg wiegen
  • er hat zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen
  • er verfügt über Klingel oder Hupe
  • er hat Licht vorne und hinten sowie seitliche Reflektoren
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Ohne Einhaltung dieser Kriterien darf der E-Roller nicht am Straßenverkehr teilnehmen.

Wer bzw. ab wann darf man E-Roller fahren?

Du hast keinen Führerschein für Auto oder Moped und bist noch keine 18 Jahre alt? Kein Problem: E-Scooter darfst du trotzdem fahren! Einzige Voraussetzung ist, dass du mindestens 14 Jahre alt bist. Diese Altersgrenze gilt laut Gesetz deutschlandweit für alle E-Roller, ob dein eigener oder ein gemieteter von Tier, Lime, Bolt und ähnlichen Anbietern. Achtung: Bist du jünger als 14 und wirst beim Rollerfahren erwischt, erwartet dich eine Geldstrafe zwischen 90 und 135 Euro.

Darf man mit einem E-Scooter auf dem Bürgersteig fahren?

Wo genau du mit dem E-Roller überall fahren darfst, ist vom Gesetzgeber wie bei allen anderen Verkehrsteilnehmern genau geregelt. Auf dem Bürgersteig im Sinne eines Gehwegs für Fußgänger darfst du nicht fahren. Ist der Bürgersteig geteilt in einen Fußgänger- und Radweg, darfst du den Radweg benutzen. Radfahrstreifen und Fahrradstraßen sind ebenfalls erlaubt. Fehlen diese, darfst du auf die Fahrbahn für Autos ausweichen – du solltest dich dort aber, auch zu deiner eigenen Sicherheit, immer so weit rechts wie möglich halten.

In Fußgängerzonen und entgegen der Fahrtrichtung einer Einbahnstraße sind E-Scooter verboten. Ausnahme: Sind Fahrräder in der Gegenrichtung einer Einbahnstraße erlaubt („Radfahrer frei"), darfst du dort auch mit dem E-Roller fahren. Mittlerweile gibt es auch das Hinweisschild „Elektrokleinstfahrzeuge frei" – dort kannst du dann natürlich auch fahren.

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Weitere Regeln, die für E-Scooter gelten

Wie auch alle anderen Teilnehmer des Straßenverkehrs, ob Auto-, Motorrad-, Radfahrer oder Fußgänger, musst du dich mit dem E-Roller an die Straßenverkehrsordnung (StVO) halten. Bitte beachte, dass FußgängerInnen als das schwächste Verkehrsmitglied im Zweifel immer Vorrang haben. Ein Helm ist zwar nicht vorgeschrieben, du solltest ihn aber dringend in Erwägung ziehen. Sollte dein E-Scooter keinen Blinker haben, kündige dein Abbiegen wie beim Radfahren durch Ausstrecken des Arms deutlich an. Gibt es eine Radfahrerampel, ist diese für dich ausschlaggebend. Gibt es keine, musst du dich an den Ampeln des Autoverkehrs halten. Und: E-Scooter dürfen nur von einer Person gefahren werden; das gilt auch dann, wenn zu zweit das zulässige Höchstgewicht nicht überschritten werden würde. Noch mehr Infos findest du zum Beispiel auch beim ADAC.

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Braucht man eine Versicherung fürs E-Scooter fahren?

Bist du mit deinem privaten E-Roller auf der Straße unterwegs, brauchst du zwingend eine Haftpflichtversicherung. Leihst du dir einen E-Scooter auf der Straße aus, ist die Versicherung im Mietvertrag bereits inkludiert.

Darf ich mit Alkohol im Blut noch E-Roller fahren?

Für dich als E-Roller-Fahrer*in gilt die gleiche Promille-Grenze wie für Autofahrer*innen: Eine Ordnungswidrigkeit begehst du, wenn du zwischen 0,5 und 1,09 Promille hast und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigst. Der Bußgeldbescheid liegt hier in der Regel bei 500 Euro, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten in Flensburg.

Anders sieht es aus, wenn du mindestens 1,1 Promille Alkohol im Blut hast und E-Scooter fährst: Dann liegt eine Straftat vor (Achtung: Zeigst du als Fahrer schon ab 0,3 Promille Ausfallerscheinungen, kann auch dann schon eine Straftat vorliegen!).

Wichtig zu wissen: Bist du unter 21 Jahre alt und/oder noch in der Führerschein-Probezeit, gilt für dich die 0,0 Promille-Grenze.

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Bildquelle: Getty Images/ Liudmila Chernetska

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