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Eltern verärgert

Bei Aldi & Co.: Kinder mitnehmen wegen Corona verboten?

Corona Kinder bei Aldi verboten

In der aktuellen Corona-Krise ist es wichtig, die Ansteckungsgefahr so gering wie möglich zu halten. Das gilt auch in Supermärkten, die zu den wenigen Orten zählen, wo aktuell noch viele Menschen aufeinander treffen. Für die Betreiber gibt es oft keine klaren Regeln. Einige lassen nur eine bestimmte Anzahl von Menschen gleichzeitig in den Markt, andere helfen sich mit Abstandsmarkierungen an den Kassen. In einigen Filialen lässt das beauftragte Sicherheitspersonal scheinbar keine Eltern mit Kindern mehr rein. Für Viele ein echtes Problem.

Für die meisten Eltern von kleinen Kindern ist es aktuell kaum möglich, ihre Kleinen während eines Einkaufs zuhause zu lassen. Kitas sind geschlossen und zurzeit besteht kaum die Möglichkeit, die Kinder bei Großeltern oder Freunden unterzubringen. Was also tun, wenn ein Elternteil noch immer arbeiten muss oder man alleinerziehend ist? In einem solchen Fall ist es wohl kaum möglich, ein kleines Kind einfach im Auto oder zuhause zu lassen. Einige Sicherheitsfirmen verlangen das momentan jedoch scheinbar.

Kinder aus hygienischen Gründen nicht erlaubt?

Darauf lassen gleich mehrere wütende Posts von Eltern auf der Facebook-Seite von Aldi Süd schließen. So beschwert sich ein Familienvater aus Karlsruhe, dass er nicht in den Markt gelassen wurde, weil er seine 18 Monate alte Tochter dabei hatte. Kinder wären laut dem Sicherheitspersonal aus hygienischen Gründen aktuell nicht erlaubt. Für den Vater ein Grund, nicht mehr bei Aldi einkaufen zu gehen. „Soll ich sie in Zukunft im Auto, daheim oder was weiß ich wo lassen?“, fragt er.

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Der Discounter ließ mit einer Antwort nicht lange auf sich warten. „Das sollte so nicht vorkommen“, heißt es in dem Facebook-Kommentar. Bei weiteren Nachforschungen stellt sich heraus, dass sich der Markt offensichtlich auf eine behördliche Empfehlung beruft, nach der Einkäufe, wenn möglich, von Einzelpersonen zu tätigen sind. „Dies bedeutet für Mütter oder Väter, die ihr Kind bei sich haben, aber natürlich nicht, dass ihnen der Eintritt in die Filiale verwehrt wird. Auch sollten keinesfalls Kinder unbeaufsichtigt im Auto gelassen werden“, heißt es in der Erklärung weiter.

Für Eltern gilt also: Wenn es möglich ist, sollte ein Elternteil die Kinder betreuen, während das andere die Einkäufe erledigt. Alleinerziehende oder Eltern, bei denen das aus beruflichen Gründen nicht möglich ist, sollten aber natürlich weiterhin auch mit Kind Zutritt zum Supermarkt bekommen. Grundsätzlich zeigt sich aber, dass jede Kette, oftmals sogar jede Filiale, hier ihre eigenen Regelungen hat.

Verschiedene Märkte haben verschiedene Regeln

Einige Supermärkte lassen Kunden etwa nur noch mit Einkaufswagen in den Laden. Die sind zählbar und so kann gewährleistet werden, dass sich nicht zu viele Menschen gleichzeitig im Markt befinden. Das ist natürlich ein Problem für Eltern, die ihr Kind im Buggy oder Kinderwagen mit in den Markt nehmen möchten. Dieses lässt sich jedoch lösen, indem man die Kinder in den dafür vorgesehen Sitz am Einkaufswagen setzt oder eine Babyschale mit sich trägt.

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Einige Super- und Baumärkte lassen Familien auch nicht mehr in kompletter Besetzung in den Markt. Alleinerziehende Eltern oder einzelne Elternteile erhalten mit ihren Kindern Einlass, sind die Eltern zu zweit, muss ein Elternteil mit den Kleinen draußen warten.

So erleben Supermarkt-Mitarbeiter die Corona-Krise wirklich

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Da die Regelungen sehr individuell sind, lohnt es sich im Zweifelsfall, vorher bei deinem Supermarkt anzurufen und nachzufragen, wie die Einlassregelungen sind.

Bildquelle: istock/puhimec

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