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Entlastungspaket III

3000 Euro steuerfrei: Bundeskabinett gibt grünes Licht für Inflationsprämie

Inflationsprämie

Aufgrund der steigenden Energie- und Lebensmittelpreise möchte die Bundesregierung die Bürger*innen weiter entlasten und erlaubt es Arbeitgebern, ihren Angestellten im Dezember 2022 eine Inflationsprämie in Höhe von bis zu 3000 Euro auszuzahlen – und zwar steuerfrei. Doch wie realistisch ist es wirklich, dass Arbeitnehmer diese Leistung bekommen?

Update 28.09.2022: Bundeskabinett gibt grünes Licht

Es gibt weitere Details zur Inflationsprämie: Das Bundeskabinett stimmte dem Entwurf am 28. September 2022 zu und bestätigte, dass Arbeitgeber*innen bis zum 31. Dezember 2024 die Möglichkeit haben, bis zu 3000 Euro an ihre Mitarbeiter*innen auszuzahlen, ohne dass der Betrag versteuert werden muss. Als nächstes wird das Thema im Bundestag beraten – wann genau, ist derzeit noch nicht bekannt.

Was steckt hinter der Inflationsprämie?

Die Inflationsprämie ist Teil des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung und soll dabei behilflich sein, die immer weiter steigenden Lebenshaltungskosten abzufedern. Indem der Bund den Unternehmen gestattet, ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen eine Prämie von bis zu 3000 Euro auszuzahlen, ohne, dass diese versteuert wird, werden zum einen die Arbeitnehmenden entlastet, zum anderen aber auch die Unternehmen. Auf diese Weise sind sie nämlich nicht gezwungen, die Gehälter zu erhöhen, was im Hinblick auf die sich weiter entwickelnde Inflation zu einer Lohn-Preis-Spirale führen könnte. Bleibt nur die Frage: Bekommt jeder Arbeitnehmer im Dezember 2022 eine Inflationsprämie ausgezahlt?

Wer hat Anspruch auf die 3000 Euro?

Einen Anspruch auf die Inflationsprämie hat leider niemand, da die Bundesregierung es den Unternehmen freistellt, das Geld an ihre Angestellten auszuzahlen. Schaut man sich die schwierige wirtschaftliche Lage an, wäre es demnach keine Überraschung, wenn sich viele Arbeitgeber gegen die Leistung entscheiden oder sie in geringerem Umfang auszahlen – genau wie es bei der Corona-Prämie der Fall war.

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Was die Einschränkungen beim Beschäftigungsverhältnis angeht, ist bisher nichts bekannt. Das bedeutet, dass auch Teilzeitkräfte und Minijobber die Prämie – zumindest in der Theorie – bekommen können.

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Bildquelle: IMAGO / Sven Simon

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