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Weitreichende Auswirkungen erwartet

Arbeitszeiterfassung wird zur Pflicht: Was ändert sich nach dem Urteil?

Arbeitszeit muss erfasst werden

Nun ist es höchstrichterlich entschieden worden: In Deutschland besteht eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Das urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG). Fachleute rechnen damit, dass das BAG-Urteil weitreichende Auswirkungen auf die Vertrauensarbeitszeitmoelle und das Home Office haben wird.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser? Betriebsräte in Unternehmen können nun auf eine elektronische Arbeitszeiterfassung pochen. Das hat das BAG in Erfurt in einem Grundsatzurteil entschieden. Die Präsidentin des höchsten deutschen Arbeitsgerichts, Inken Gallner, begründete die Pflicht mit der Auslegung des deutschen Arbeitsschutzgesetzes nach dem sogenannten Stechuhr-Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Mai 2019. „Wenn man das deutsche Arbeitsschutzgesetz mit der Maßgabe des Europäischen Gerichtshofs auslegt, dann besteht bereits eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung“, so Gallner in der Verhandlung am Dienstag. Nach dem deutschen Arbeitszeitgesetz müssen bisher nur Überstunden und Sonntagsarbeit dokumentiert werden, nicht aber die gesamte Arbeitszeit.

Unklar, wie Arbeitszeit erfasst werden soll

Elektronisch, schriftlich oder zurück zur Stechuhr? Unklar ist, wie die Arbeitszeiterfassung künftig dokumentiert werden muss, Vorgaben macht der BAG nicht. Auch ist ungewiss, wie die dokumentierten Arbeitszeiten kontrolliert werden sollen.

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Klar ist aber laut Fachleuten, dass das BAG-Urteil weitreichende Auswirkungen auf die in Deutschland tausendfach praktizierten Vertrauensarbeitszeitmodelle und die mobile Arbeit und Home Office haben kann. Denn mit dem Grundsatzurteil ist jetzt mehr Kontrolle nötig.

Regierung will an Vertrauensarbeitszeit festhalten

In der Ampelregierung, der Wirtschaft und unter Arbeitsrechtler*innen wird das Urteil heftig diskutiert wird. Die Bundesregierung arbeitet noch daran, die EuGH-Vorgaben von 2019 zur Einführung einer objektiven, verlässlichen und zugänglichen Arbeitszeiterfassung in deutsches Recht umzusetzen. Das BAG-Urteil prescht nun vor, denn die Regierungskoalition möchte Vertrauensarbeitszeit erhalten, obwohl aktuell jetzt die Stechuhr zurückkehren kann. Arbeitgeber*innen, die bislang noch keine gesetzliche Regelung zur Umsetzung der europäischen Vorgaben geschaffen haben, sind nun im Zugzwang.

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Rechte von Arbeitnehmer*innen werden gestärkt

Die Entscheidung zur Pflicht der Arbeitszeiterfassung fiel nach der Verhandlung eines Falls aus Nordrhein-Westfalen. Ein Betriebsrat scheiterte mit der Forderung, ein Initiativrecht zur Einführung eines elektronischen Zeiterfassungssystems zu bekommen. Das BAG begründete seine Entscheidung damit, dass eine betriebliche Mitbestimmung oder ein Initiativrecht ausgeschlossen sei, wenn es bereits eine gesetzliche Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung gibt.Doch der Betriebsrat war der Meinung, dass die Arbeitgeber*innen verpflichtet sei, mit ihm zu verhandeln. Ihm stehe für diese Frage ein Initiativrecht zu, mit dem er auch gegen den Willen der Arbeitgeber*innen eine Arbeitszeiterfassung verlangen könne, so der Betriebsrat.

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