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Corona-Lockerungen: Ab welcher Inzidenz dürfen wir was?

Ab dieser Inzidenz darfst du das wieder ...

Seit einem Jahr bangen viele Menschen um ihre Existenz! Schuld daran sind die immer wiederkehrenden Lockdowns und Corona-Regeln. Diejenigen, die noch arbeiten können und dürfen, träumen wiederum davon, mal wieder in einem Restaurant zu sitzen oder ihre Freunde unter normalen Umständen treffen zu können. Die Zündschnüre werden bei vielen immer kürzer und der Wunsch nach Normalität immer größer. Um wieder zum „alten Leben“ zurückkehren zu können, müssen allerdings zunächst die Inzidenzen sinken. Doch was, wenn das wirklich geschieht? Ab wann dürfen wir wieder was? Wir haben für euch eine Übersicht zusammengestellt.

Was gilt ab welcher Inzidenz?

Viele schöpfen aktuell wieder Hoffnung. Nach den letzten eher deprimierenden Monaten stehen die Zeichen auf Fortschritt. Die Impfzahlen steigen und die Infektionszahlen sollen sinken. Der Blick in den Mai wird immer positiver und Lockerungen werden greifbarer. Dazu wurde beim Treffen der Ministerpräsident*innen und der Kanzlerin am 03. März ein Stufenplan festgelegt, der bei sinkenden Inzidenzwerten in Kraft treten soll. Der Plan sieht Lockerungen in diesen fünf Schritten vor:

# Schritt 1

Zunächst gilt: Sobald die Inzidenz in einem Landkreis oder einer Stadt unter 100 sinkt, greift die sogenannte Bundesnotbremse nicht mehr. Bei Schulen sieht der Wert ein wenig anders aus. Hier muss er unter 165 liegen. Ist dies in einer Stadt der Fall, lockert sich die Lage etwas. Ausgangssperren werden aufgehoben und private Zusammenkünfte des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt sind wieder möglich, jedoch beschränkt auf maximal fünf Personen. Steigt die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder über 100, tritt die Bundesnotbremse wieder in Kraft und alle bisherigen Lockerungen werden wieder gestrichen.

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# Schritt 2

In einem zweiten Schritt dürfen Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte öffnen. Voraussetzung ist natürlich, dass Hygiene-Konzepte und eine Kundenbegrenzung eingehalten werden. Auch Fahr- und Flugschulen könnten den Betrieb unter Auflagen und teils mit einem tagesaktuellen negativen Test wieder aufnehmen. Gleiches gilt für sogenannte körpernahe Dienstleistungen wie etwa Massagen.

# Schritt 3

Bei allen Schritten ist grundsätzlich zu beachten, dass nach dem Wegfall der Bundesnotbremse auch wieder die verschiedenen Landesgesetze gelten. Hier können die Regeln nämlich variieren. Grundsätzlich gilt im dritten Öffnungsschritt bei einer Inzidenz von unter 50:

  • Einzelhandel ohne Test und Terminbuchung (Kundenanzahl begrenzt)
  • Museen, Galerien, Zoos, botanische Gärten und Gedenkstätten ohne Terminbuchung
  • kontaktfreier Außensport mit maximal zehn Personen

Bei einer Inzidenz von 50 - 100:

  • Einzelhandel mit Termin
  • Museen, Galerien, Zoos, botanische Gärten und Gedenkstätten dürfen mit Terminbuchung und Dokumentation der Gäste wieder öffnen
  • Individualsport ist im Außenbereich mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten wieder erlaubt
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# Schritt 4

Der vierte Öffnungsschritt erfolgt, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in dem Land oder der Region 14 Tage lang unter 50 bleibt. Bei einer Inzidenz von unter 50 gilt dann:

  • Öffnung der Außengastronomie
  • Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern und Kinos
  • kontaktfreier Innensport
  • Kontaktsport außen
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Bei einer Inzidenz von 50 - 100:

  • alle oben genannten Bereiche und Aktivitäten mit tageaktuellem negativen Schnelltest

# Schritt 5

Wenn die Sieben-Tage-Inzidenz auch nach den Lockerungen vom vierten Schritt zwei Wochen lang stabil bleibt, könnten laut Stufenplan weitere Öffnungen geltend gemacht werden. Bei einer Inzidenz von unter 50:

  • Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Menschen im Außenbereich
  • Kontaktsport in geschlossenen Räumen
  • Einzelhandel darf unter Hygieneauflagen normal öffnen

Bei einer Inzidenz von 50 - 100:

  • Einzelhandel mit Anzahlbeschränkung
  • Sportliche Aktivitäten (kontaktfrei innen; Kontaktsport außen ohne Test)
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Wie steht es um weitere Öffnungen?

Die Lage dazu ist noch unklar. Über weitere Öffnungen wie zum Beispiel Hotels oder Innengastronomie wurde bisher noch nicht beraten. Wann es eine Entscheidung darüber gibt, wie es in diesen Bereichen weitergeht, ist allerdings auch noch nicht wirklich klar.

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Bildquelle: GettyImages/no_limit_pictures

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