Für Links auf dieser Seite erhält desired ggf. eine Provision vom Händler, z.B. für mit oder lila Unterstreichung gekennzeichnete. Mehr Infos.
  1. desired
  2. Lifestyle
  3. Reisen
  4. Reiserücktritts­versicherung: Das sind die Testsieger der Stiftung Warentest

Sicherheit

Reiserücktritts­versicherung: Das sind die Testsieger der Stiftung Warentest

GettyImages-814269004

Reiserücktrittsversicherung, die Rettung in der Not. Vielleicht ist es einigen von euch schon passiert: Der Urlaub ist gebucht, die Vorfreude ist groß, doch leider müsst ihr von der Reise zurücktreten. Wer hier nicht auf den Stornierungskosten sitzen bleiben möchte, sollte gerade bei teuren Reisen eine Reiserücktrittsversicherung abschließen. Warum diese Art von Reiseversicherung eventuell sinnvoll für dich ist, in welchen Fällen sie greift und welche Kosten sie abdeckt, erfährst du in diesem Artikel.

Reiserücktrittsversicherung: Was ist das überhaupt?

Eine Reiserücktrittsversicherung – oder auch Reiserücktrittkostenversicherung – ist dafür da, die entstandenen Kosten bei einem Reiserücktritt abzudecken. Wie du weißt, können hohe Stornierungsgebühren anfallen, wenn du eine Reise oder einen Flug kurzfristig nicht wahrnehmen kannst. Je nach Reiseveranstalter oder Fluggesellschaft können die Kosten bei einer Stornierung unterschiedlich hoch ausfallen. Das kommt aber nicht nur auf den Anbieter an, sondern auch auf den Zeitpunkt der Stornierung. So kann es sein, dass du mit höheren Kosten rechnen musst, je kurzfristiger du deine Reise absagst. Damit du die Kosten nicht selbst tragen musst, ist eine Reiserücktrittsversicherung ratsam. Diese Art von Reiseversicherung tritt also bei Stornierung einer Reise in Kraft und übernimmt dabei die anfallenden Stornierungskosten.

Anzeige

Brauche ich eine Reiserücktrittsversicherung?

Was eine Reiserücktrittsversicherung ist, haben wir nun geklärt, aber braucht man diese wirklich? Wer spontan einen Billigflug für wenig Geld bucht, kann sich die Kosten für die Reiserücktrittsversicherung sparen, da der Preis für die Versicherung eventuell kostspieliger ist, als die Reise an sich. Sinnvoll dagegen ist es bei lange im Voraus gebuchten und teuren Reisen. Wer also schon länger seine Reise plant und dafür spart, sollte diese Art von Versicherung in Betracht ziehen.

Stiftung Wartentest Finanztestsieger 01/2021

Die Stiftung Warentest hat 132 Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherungen miteinander verglichen. Das ist das Ergebnis:

1. Platz

2. Platz

3.Platz

Reiserücktrittsversicherung

"TravelSecure" von der Würzburger Versicherung

HanseMerkur Reiseversicherung

ERGO Reiseversicherung

Bewertung

1,5 (Sehr gut)

1,7 (Gut)

1,8 (Gut)

Details

  • Versicherungsbeginn mind. 30 Tage vor Abreise
  • Bis 15.000 €
  • Keine maximale Reisedauer
  • Versicherungsbeginn mind. 30 Tage vor Abreise
  • Bis 2.000 € pro Person
  • Keine maximale Reisedauer
  • Versicherungsbeginn mind. 30 Tage vor Abreise
  • Versicherungssumme entspricht Reisepreis
  • Maximale Reisedauer 12 Monate

Der Testsieger: TravelSecure

Zum wiederholten Male Testsieger mit der Bestnote 1,5 (Sehr gut) wurde die Reiserücktrittsversicherung „Topschutz" der Würzburger Versicherung „TravelSecure" bei Einmalverträgen für Einzelpersonen und Familien. Versichern kann man Pauschal-, Individual-, Last-Minute-Reisen, Flugreisen, Geschäftsreisen und noch viele mehr bis zu 15.000 €. Die Versicherung ist sowohl mit als auch ohne Selbstbeteiligung buchbar. Stiftung Warentest rät hier allerdings dazu, die Variante ohne Selbstbeteiligung zu wählen. Hier einmal ein paar Beispiele: Die Kosten für die Versicherung liegen bei einer Reise bis 500 € bei etwa 33 €, bis 1.000 € bei etwa 51 € und bis 3.000 € bei etwa 112 €.

Anzeige

Tipp: Du kannst dir praktischerweise in nur wenigen Minuten direkt auf der Website unverbindlich eine Versicherungssumme berechnen lassen. Eine Auslandskrankenversicherung kannst du ebenfalls dazu buchen.

Inwiefern bietet meine Reiserücktrittsversicherung Schutz bei Corona?

Fakt ist: Bei vielen Reiserücktrittsversicherungen sind Pandemien grundsätzlich ausgeschlossen. Das heißt, es besteht kein Versicherungsschutz bei einer Erkrankung an Covid-19 oder Corona-bedingter Quarantäne. Wie bereits erwähnt, haften in den meisten Fällen die Reiseveranstalter, wenn für das Reisegebiet z. B. plötzlich eine Reisewarnung gilt. Besteht aber keine Reisewarnung, man erkrankt aber dennoch an Covid-19, gehen die Versicherer unterschiedlich damit um. Einige zahlen die Stornierungskosten bei Vorlage eines positiven Testergebnisses. Manche fordern allerdings ein Attest. Um auf Nummer Sicher zu gehen, empfiehlt die Stiftung Warentest, vor dem Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, beim Anbieter direkt nachzufragen, wie er das regelt. Mallorca zum Beispiel bietet Gästen einen speziellen Corona-Versicherungsschutz an. Viele Urlauber setzen gerade zu Corona-Zeiten lieber auf Urlaub im Inland, denn auch Deutschland hat wunderschöne Urlaubsziele zu bieten.

In welchen Fällen greift die Reiserücktrittsversicherung?

Wichtig: Die Versicherung greift nicht, wenn man es sich mit der Reise einfach anders überlegt hat. Es muss etwas Ernstes vorliegen. Grundsätzlich versichert jeder Reiseversicherungsanbieter die folgenden Gründe und deckt anfallende Stornierungskosten ab:

  • Eine unerwartete Krankheit, die zur Reiseunfähigkeit führt.
  • Eine schwere Unfallverletzung, die ebenfalls zur Reiseunfähigkeit führt.
  • Impfunverträglichkeiten bei Reisen in ferne oder exotische Länder.
  • Eine unvorhergesehene Arbeitslosigkeit.
  • Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses, der zu Urlaubssperre führt.
  • Wiederholung von ausbildungsrelevanten Prüfungen, weil sie beim ersten Mal nicht bestanden wurden.
  • Bei Elementarschäden am Eigentum wie z. B. Brandschäden.
  • Im Todesfall.
  • Achtung: Reisewarnungen, wie z. B. zur Zeit der Corona-Pandemie gelten nicht als Grund. Eine Entschädigung ist hierbei meist Sache des Reiseveranstalters.
Anzeige

Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung: Wie schnell muss ich mich entscheiden?

In der Regel solltest du die Versicherung bis höchstens 14 Tage nach der Reisebuchung abschließen. Einige Versicherungen bieten auch einen Reiseschutz bis zu 30 Tage vor dem Abreisetag an. Hierbei ist aber zu beachten, dass je kürzer der Zeitraum zwischen Versicherungsabschluss und Reiseantritt ist, desto schwieriger wird es, sich zu versichern. Es könnte auch sein, dass die Versicherung nicht alle Kosten abdeckt. Hierzu gibt es aber eine Alternative: Falls du dir unsicher bist, wann und wie oft du dieses Jahr verreisen willst, gibt es auch die Möglichkeit, dass du eine Versicherung mit Jahresschutz abschließt. Das heißt, dass du unabhängig von der Reise eine Reiserücktrittsversicherung abschließt. Diese gilt dann für alle Reisen, die du in diesem Zeitraum machst.

Noch mehr Tipps und Tricks, wie du trotz Pandemie sicher reisen kannst, zeigen wir dir im Video:

Urlaubsplanung: Sicher durch die Pandemie reisen
Urlaubsplanung: Sicher durch die Pandemie reisen Abonniere uns
auf YouTube

Fazit: Wann ist eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll?

Grundsätzlich ergibt diese Art von Versicherung immer dann Sinn, wenn man entweder weit im Voraus oder eine teure Reise bucht, denn man kann nie wissen, was einen in den Wochen oder Monaten vor der Reise passiert. Bevor du eine Reiserücktrittsversicherung abschließt, empfiehlt es sich, Preise auf Websites wie z. B. Check24 oder Verivox zu vergleichen. Ist die Versicherung teurer als der geplante Wochenendtrip an sich, ist es natürlich nicht notwendig, einen Reiseschutz abzuschließen. Je nach Reisehäufigkeit lohnt es sich darüber nachzudenken, ob eine Jahresversicherung günstiger als der mehrfache Abschluss einer Einmalversicherung wäre.

Ruhige Auszeit am Meer: 7 einsame Strände in Deutschland

Ruhige Auszeit am Meer: 7 einsame Strände in Deutschland
Bilderstrecke starten (15 Bilder)

Bildquelle: GettyImages/izusek

Hat dir dieser Artikel gefallen? Diskutiere mit uns über aktuelle Trends, deine Lieblingsprodukte und den neuesten Gossip im Netz – auf Instagram, TikTok und WhatsApp. Folge uns auch gerne auf Flipboard und Google News.