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Ab sofort & rückwirkend

Rundfunkbeitrag wird teurer – beschließt das Bundesverfassungsgericht

Blick am Montag 04.01.2021 in Neukalen Landkreis Mecklenburgische Seenplatte auf 86 Cent in Form von Euro Münzen vor dem Formular für den Rundfunkbeitrag. Eigentlich sollte mit Beginn des Jahres der Rundfunkbeitrag für die Beitragsperiode 2021 bis 2024 von 17,50 Euro um 86 Cent auf 18,36 Euro im Monat ansteigen. Das Bundeland Sachsen - Anhalt hat jedoch der Erhöhung nicht zugestimmt. Infolge kann die Beitragserhöhung zunächst nicht vollzogen werden. Denn für eine Erhöhung ist die Zustimmung aller 16 Landesparlamente unabdingbar. *** View on Monday 04 01 2021 in Neukalen County Mecklenburg Lake District on 86 cents in the form of euro coins in front of the form for the broadcasting fee Actually, with the beginning of the year, the broad

Er spaltet die Nation wie kein anderer: der Rundfunkbeitrag. Jetzt urteilte das Bundesverfassungsgericht über die Rechtmäßigkeit einer Preissteigerung. Viele Bürger und Bürgerinnen dürften sich über den Ausgang jedoch nicht freuen: Der Rundfunkbeitrag wird erhöht!

86 Cent mehr pro Monat sollten ARD, ZDF und Deutschlandradio bekommen. Doch das Land Sachsen-Anhalt stellte sich quer und klagte. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Erhöhung jetzt jedoch vorläufig in Kraft gesetzt. Die Begründung: Das Bundesland habe die im Grundgesetz gesicherte Rundfunkfreiheit verletzt, indem es dem vereinbarten Staatsvertrag nicht zugestimmt hat.

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Wie viel kostet der Rundfunkbeitrag?

Für viele Bürger*innen bedeutet das: Bis es eine neue Regelung gibt, gilt nach Beschluss des Verfassungsgericht Artikel 1 der ursprünglichen Regelung rückwirkend seit 20. Juli. Der Rundfunkbeitrag steigt damit um monatlich 86 Cent auf 18,36 Euro. Zuletzt hatte er 17,50 Euro pro Monat betragen. Es handelt sich dabei um die erste Erhöhung seit dem Jahr 2009. Die Erhöhung wird nun nötig, da so zwischen 2021 und 2024 eine Finanzlücke von 1,5 Milliarden Euro ausgeglichen werden kann.

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Ist der Rundfunkbeitrag verpflichtend?

Für die meisten Personen, ja. Denn für die öffentlich-rechtliche Sender ist der Rundfunkbeitrag die Haupteinnahmequelle. Während er vor 2013 noch pro Gerät berechnet wurde, gilt seit nun acht Jahren die Abrechnung pro Wohnung. Nur wenige Personengruppen können einen Antrag auf Befreiung stellen:

  • Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (Hartz IV)
  • Empfänger von Ausbildungsförderung (BAföG), Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), Ausbildungsgeld (Behinderung > Ausbildungsgeld), die nicht bei den Eltern wohnen.

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Bildquelle: IMAGO / BildFunkMV

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