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Gegen die Pandemie

Neue Corona-Regeln: Das sind die nun geltenden Beschlüsse!

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Noch immer kämpft die ganze Welt gegen die Corona-Pandemie an und auch Deutschland bereitet sich mit neuen Regeln auf eine mögliche 4. Welle im Herbst und Winter vor. Hier findest du alle neuen Corona-Regeln im Überblick:

Für den weiteren Kampf gegen die Corona-Pandemie hat der Bundestag am Dienstag noch kurz vor der Wahl einige Neuregelungen beschlossen. Unter anderem wurde auch darüber entschieden, ob die Inzidenz im Kampf gegen Corona weiterhin der Maßstab aller Dinge bleiben würde. Schließlich wird schon lange über eine neue Formel gestritten, wie die Pandemie-Lage genauer zu bewerten ist.

Die Neuregelungen sollen zudem auch Klarheit für die nächste Zeit schaffen, in der eine Regierungsbildung geklärt werden dürfte. Der Bundesrat muss in einer Sondersitzung am Freitag ebenfalls noch zustimmen. Diese neuen Corona-Regeln hat der Bundestag nun beschlossen:

Hospitalisierungsrate statt Inzidenz

Die Länder selbst sollen zukünftig vor Ort festlegen können, ab wann strengere Alltagsbeschränkungen nötig werden. „Wesentlicher Maßstab“ für zu ergreifende Maßnahmen soll insbesondere die Zahl aufgenommener Corona-Patienten in den Kliniken je 100.000 Einwohner in sieben Tagen sein. Demnach gilt künftig als Basis für mögliche Corona-Beschränkungen nicht mehr die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz bei Neuinfektionen. Stattdessen soll geschaut werden, wie hoch die Hospitalisierungs-Inzidenz liegt, die angibt, wie viele Patienten in den Kliniken je 100.000 Einwohner in sieben Tagen eingeliefert werden. Am Dienstag lag dieser Wert laut Robert Koch-Institut bundesweit bei 1,69.

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Hintergrund ist, dass die bisher als zentraler Indikator genutzte Zahl der Neuinfektionen (Inzidenz) angesichts von Millionen Geimpften nicht mehr so stark und direkt auf die Klinikbelastung durchschlägt. Die Länder sollen anschließend selbst festlegen, wo kritische Schwellenwerte liegen.

Neue Impfauskunft für Beschäftigte

Ein weiterer Beschluss ist, dass Arbeitgeber von Beschäftigten in Kitas, Schulen und Pflegeheimen künftig Auskunft über eine Corona-Impfung oder eine überstandene Covid-Erkrankung verlangen können. Schließlich würden dort besonders verletzliche Personengruppen betreut und durch räumlichen Nähe zahlreiche Menschen einem Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Daher könne es aus Infektionsschutzgründen nötig sein, Beschäftigte je nach ihrem Impf- und Antikörperstatus „unterschiedlich einzusetzen oder von einer Beschäftigung ungeimpfter Personen (in bestimmten Bereichen) abzusehen“. Das Bundesgesundheitsministerium erklärte, Ungeimpften drohten keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen durch die neuen Regeln. Auch bleibe die Impfung freiwillig. Übrigens: Für Ungeimpfte gibt es ab Oktober in einigen Bundesländern kein Geld mehr, wenn sie in Quarantäne müssen. Mehr dazu erfährst du hier.

Alle, die gegen Corona geimpft wurden, können sich einen digitalen Impfnachweis aufs Handy laden. Wie das funktioniert, zeigen wir dir im Video:

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Neue Regelung für Einreisende

Zugestimmt hat der Bundestag mit der vorgelegten Regelung auch einer neuen Corona-Regelung für Einreisende. Sie müssen künftig immer einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorlegen können.

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Schule und Corona: Präsenzunterricht soll aufrechterhalten bleiben

Auch über neue Quarantäne-Regeln für Schulen wurde diskutiert. Bereits am Montagabend haben sich die Gesundheitsminister der Länder mehrheitlich für einfachere Quarantäne-Regeln bei Coronafällen in Schulen ausgesprochen. Grundsätzlich solle bei einem Fall nicht mehr für die gesamte Klasse Quarantäne angeordnet werden, heißt es in einem Beschluss nach Beratungen mit dem Bund am Montag. Symptomfreie Kinder, die als enge Kontaktpersonen in Quarantäne sind, sollen diese frühestens nach fünf Tagen mit einem negativen Test beenden können. Bundesbildungsministerin Anja Karliczek sagte, das werde dazu beitragen, dass der Präsenzunterricht für möglichst viele Kinder und Jugendliche aufrechterhalten werde.

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Bildquelle: Imago Images / Political-Moments

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