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Teil-Lockdown, 2G & höhere Strafen: Neue Corona-Beschlussvorlage

Teil-Lockdown, 2G & höhere Strafen: Neue Corona-Beschlussvorlage

Wie geht es in Deutschland mit der Corona-Pandemie weiter? Am heutigen Donnerstag wurde ein neues Rekordhoch an Neuinfektionen gemeldet. Über 65.000 Menschen haben sich an nur einem Tag mit dem Coronavirus infiziert. Deswegen beraten heute die 16 Ministerpräsident*innen und die geschäftsführende Bundeskanzlerin Angela Merkel, welche Einschränkungen in den kommenden Wochen und Monaten von Nöten sein werden, um den Winter zu überstehen. Das ist die offizielle Beschlussvorlage zum Corona-Gipfel.

Bild liegt bereits vor dem entscheidenden Treffen ein neun Seiten langer und 19 Punkte umfassender Katalog vor, der Grundlage für die Maßnahmen sein soll, die umgesetzt werden könnten. Nicht nur für Ungeimpfte wird es wohl haarig werden, auch die epidemische Lage nationaler Tragweiter könnte laut des Papiers doch nicht in diesem Monat auslaufen, sondern verlängert werden, um bundesweite Maßnahmen weiter möglich zu machen.

Neuer Corona-Gipfel: Die wichtigsten Punkte der Beschlussvorlage

  • 3G in Bus, Bahn und Tram: Es wurde bereits angesprochen und soll schon bald tatsächlich kommen: eine 3G-Regelung für Bus, Bahn und Tram. In dem Papier steht:„Daher soll im öffentlichen Personennahverkehr und den Zügen des Regional- und Fernverkehrs zusätzlich zur geltenden Maskenpflicht die 3G-Regel eingeführt werden.“ Kontrollieren soll das der Bund.
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  • 2G für Ungeimpfte: Weil die Corona-Erkrankung bei ungeimpften Personen deutlich häufiger schwer verläuft und sie ein höheres Ansteckungsrisiko für andere aufweisen, soll es für diese Personengruppe jetzt härter kommen. „Die Länder werden daher, sofern noch nicht geschehen, den Zugang zu Freizeitveranstaltungen und -einrichtungen, Kulturveranstaltungen und -einrichtungen, Sportveranstaltungen und -ausübungen und übrigen Veranstaltungen - insbesondere in Innenräumen -, gastronomischen Einrichtungen, körpernahen Dienstleistungen und Beherbergungen auf Geimpfte und Genesene (flächendeckende 2G-Regelung) beschränken, um die Infektionsdynamik zu brechen.“
  • 2G+ an Veranstaltungsorten, in Discos, Clubs und Bars: An den genannten Orten ist die Ansteckungsgefahr besonders hoch, daher soll hier 2G nicht ausreichen. Vielmehr müssen sich Geimpfte und Genesene vor dem Besuch zusätzlich testen lassen. Allerdings: „Für Personen, die nicht geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt (insb. Kinder unter 12 Jahren), sind Ausnahmen von den in den Ziffern 7 und 8 aufgeführten Zugangsbeschränkungen vorzusehen, um eine Teilhabe an entsprechenden Angeboten zu ermöglichen.“ So steht es in der Beschlussvorlage.
  • Teil-Lockdown für Hotspots: Im Zweifel sollen die einzelnen Bundeländer zukünftig einschreiten und Lockdowns verhängen können: „Die Länder werden bei besonders hohem Infektionsgeschehen mit besonders hoher Belastung des öffentlichen Gesundheitssystems im jeweiligen Land (Hotspot) von den weitergehenden Möglichkeiten des Infektionsschutzgesetzes konsequent Gebrauch machen und – im Rahmen der landesrechtlichen Regelungen gemeinsam mit den Landesparlamenten – erforderliche Maßnahmen ergreifen.“
  • Kostenlose Tests: Bund und Länder sollen die Kosten wieder tragen, damit sich Bürger*innen wieder vermehrt testen lassen. Diese Regelung gilt bereits.
  • Homeoffice-Pflicht: Wer im Homeoffice arbeiten kann, soll dies auch tun – und zwar verpflichtend. „Wo keine betrieblichen Gründe entgegenstehen, muss die Arbeit vom häuslichen Arbeitsplatz (Homeoffice) ermöglicht werden. Der Bund wird regelmäßig überprüfen, ob die Regelung auf ungeimpfte Personen beschränkt werden kann“, so der Wortlaut der Vorlage.

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  • Schutz der Pflegeheime: Im letzten Herbst und Winter gab es in diesem Bereich verheerende Mängel – 2021 soll alles anders sein. „Alten- und Pflegeheime, Wohnheime von Menschen mit Behinderungen und anderen vulnerablen Personen bedürfen eines besonderen Schutzes. Daher sollen bundeseinheitlich in diesen Einrichtungen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie alle Besucherinnen und Besucher täglich eine negative Testbescheinigung vorweisen, die nicht älter als 24 Stunden ist. Geimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen bis zu dreimal wöchentlich ein negatives Testergebnis vorweisen. Diese Tests können auch als Eigentest durchgeführt werden.“
  • Tägliche Testpflicht in der Pflege: Zusätzlich soll eine Testpflicht in der Pflege eingeführt werden. Hier will man sich an der 3G-Regel orientieren, wobei der Test tagesaktuell sein muss. „Die Einhaltung dieser 3G-Regelung soll vom Arbeitgeber täglich kontrolliert und dokumentiert werden.“
  • Boni für Pfleger: Als Entschädigung sollen Pfleger*innen finanziell entlastet werden.
  • Kostenlose Masken: „Der Bund wird den Ländern und Kommunen bei Bedarf zur Unterstützung weiter Bevölkerungskreise FFP2- und OP-Masken sowie Antigentests und weiteres Material zur Eindämmung der Pandemie aus seinen Beständen kostenlos zur Verfügung stellen.“
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  • Schulen und Kitas: „Schülerinnen und Schüler und jüngere Kinder haben besonders unter den Folgen der Pandemie gelitten. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder sind sich einig darüber, dass weitere Belastungen für Kinder und Jugendliche zu vermeiden und sie gleichzeitig bestmöglich zu schützen sind. Um Infektionsherde schnell zu erkennen, werden die Länder auch weiterhin dafür sorgen, dass in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen regelmäßig und kindgerecht – bestmöglich durch Lolli-Pool-PCR-Testungen –getestet wird. Bei allen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie verpflichten sich Bund und Länder, die Belange von Kindern und Jugendlichen besonders zu beachten. Mit gezielten Impfinformationen werden die Länder das Personal in Kitas und Schulen sowie Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren ansprechen und über die Wichtigkeit der Impfung und 'Booster'-Impfung informieren.“
  • Empfindlichere Strafen! Bund und Länder wollen die Bußgelder für Corona-Verstöße anheben.
  • Verlängerung des Corona-Notstands: „Die Anwendung wichtiger, im Infektionsschutzgesetz aufgeführter Maßnahmen setzt die Feststellung des Bestehens einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite voraus, die jederzeit bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen durch den Bundestag getroffen werden kann.“

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Bildquelle: Kay Nietfeld - Pool/Getty Images

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