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Das Arbeitszeugnis: Die Geheimcodes der Chefs entschlüsseln

© Getty Images/Zinkevych

Arbeitszeugnisse gehören zu jeder Bewerbung dazu. Sie geben Auskunft darüber, was für eine Arbeitsmoral Ihr an den Tag legt und wie Ihr Euch Kollegen, Vorgesetzten und Kunden gegenüber verhalten habt. Doch so positiv einige Formulierungen klingen, seid vorsichtig und tappt nicht in die Arbeitszeugnis-Geheimcode-Falle der Chefs. Wir haben für Euch einige davon entschlüsselt und sagen Euch, welche Formulierungen eher gegen Euch sprechen.

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Der Aufbau

Wenn Ihr Euer Arbeitszeugnis in den Händen haltet, müsst Ihr zuerst darauf achten, dass alle Punkte abgedeckt werden. Das Zeugnis muss unbedingt folgende Inhalte haben: Überschrift, Einleitung, Tätigkeitsbeschreibung, Leistungsbeurteilung, Verhaltensbeurteilung und einen Schluss.

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Nicht schon an der Überschrift scheitern

Schon bei der Überschrift könnt Ihr in eine ganz große Arbeitszeugnis-Geheimcode Falle tappen. Steht über Eurem Arbeitszeugnis nur „Beurteilung“ ist das schon ein schlechtes Zeichen. Ihr müsst darauf bestehen, dass die Überschrift „Zeugnis“, „Arbeitszeugnis“, „Endzeugnis“ oder „Dienstzeugnis“ heißt.

Der Einleitungssatz muss vollständig sein

In einem Einleitungssatz muss der vollständige Name (Vorname, Nachname), Euer Geburtsdatum und Geburtsort und das genaue Anfangs- und Enddatum Eures Arbeitszeitraums angegeben sein. Fehlt Euer Vorname erweckt es den Eindruck, dass Ihr unscheinbar wart und keinen bleibenden Eindruck hinterlassen habt. Die Personalchefs haben sich nicht einmal die Mühe gemacht, sich Euren Vornamen zu merken. Taucht die Formulierung „für uns gearbeitet“ oder „war bei uns tätig“ auf, müsst Ihr Euch keine Sorgen machen. Steht dort aber geschrieben: „war bei uns angestellt“ oder „war bei uns beschäftigt“, heißt das, dass Ihr keine Entwicklungen gemacht und Euch nicht aktiv betätigt habt.

Der Arbeitszeugnis Geheimcode: Kündigungen werden heimlich erwähnt

Ist das Enddatum in Eurem Arbeitszeugnis ein krummes Datum (z.B. 19. Mai), denkt der Leser, dass es sich um eine fristlose Kündigung handelt. Auch die Formulierung „Sie schied im beiderseitigen Einvernehmen aus“ kann in die Irre führen. Falls Ihr denkt, dass dieser Satz keine Gefahr ist, zeigt er dem Personalchef eine Kündigung durch den Arbeitgeber an. Handelt es sich wirklich um eine einvernehmliche Aufhebung des Arbeitsvertrags, müsste dort „im besten beiderseitigen Einvernehmen“ stehen.

Aufgabengebiete

Arbeitszeugnisse enthalten Tätigkeiten, die typisch für den Beruf sind. Wenn Ihr beispielsweise eine Ausbildung zur Kauffrau im Einzelhandel gemacht habt und im Zeugnis steht unter Aufgaben „Urlaubsplanung“ und „Buchung von Zahlungseingängen“ gibt das dem Leser zu verstehen: In den eigentlichen Aufgabengebieten, wie zum Beispiel „Verkauf“ taugte der Arbeitnehmer nichts.

Wie in der Schule: Zeugnisnoten für die Leistungsbeurteilung

Im Arbeitszeugnis werden Formulierungen verwendet, die dem Arbeitnehmer eine Note geben. Steht in Eurem Zeugnis „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ steht das für die Note sehr gut. Die Note gut wird mit der Formulierung „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ umschrieben. Findet Ihr im Satz „zu unserer vollen Zufriedenheit“ ohne das Wort „stets“ davor, wäre das ein befriedigend. Ein ausreichend wird mit „zu unserer Zufriedenheit“ erwähnt. Sollte in Eurem Zeugnis „im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit“ stehen, seid Ihr mit der Note mangelhaft bewertet worden. Mit den Worten „hat sich bemüht, die übertragenen Aufgaben zu erledigen“ wurde Eure Arbeitsweise mit der Note ungenügend bewertet.

Der Arbeitszeugnis Geheimcode: Verhältnis zu Mitarbeitern und Vorgesetzten

In Arbeitszeugnissen wird immer das Verhältnis zu den Kollegen oder Vorgesetzten erwähnt. Wird das Verhältnis zu den Vorgesetzten nicht erwähnt, zeigt das dem Leser, das schlechte Verhalten gegenüber diesen. Beispiel: „Das Verhältnis gegenüber den Kollegen war einwandfrei.“ Wenn Ihr laut Eurem Arbeitszeugnis „eine umgängliche Kollegin“ seid, weiß der Personalchef sofort, dass Ihr unbeliebt wart.

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Negationstechnik als Arbeitszeugnis Geheimcode

Bei dieser Technik verwendet der Arbeitgeber eine doppelte Verneinung. Im normalen Sprachgebrauch verstärkt eine doppelte Verneinung die Aussage, wie zum Beispiel „nicht untalentiert“. Das besagt, die Person hat Talent. Im Arbeitszeugnis gelten doppelte Verneinungen aber als abwertend. Ein weiteres Beispiel: „Sie hat nie Anlass zu Klagen gegeben“. Dieser Satz bedeutet gleichzeitig, dass Ihr auch nie Anlass zu Lob gegeben habt.

Passivierungstechnik als Arbeitszeugnis Geheimcode

Sätze, in denen die Passivierungstechnik benutzt wurde, sind auf den ersten Blick gar nicht als negative Sätze zu enttarnen. Oder klingt dieser Satz für Euch negativ: „Aufgaben, die ihr übertragen wurden, erledigte sie stets äußerst gewissenhaft und sorgfältig.“ Aus diesem Satz kann ein Profi aber herauslesen, dass es Euch an Eigeninitiative mangelt. Ein weiteres Beispiel: „Sie wurde als Bürokauffrau in unserer Niederlassung in Köln eingesetzt.“ Dieser Satz lässt nichts Negatives vermuten, aber auch diese Passivierung kann man mit einer Abwertung gleichsetzen. Richtig wäre: „Sie war als Bürokauffrau in unserer Niederlassung in Köln tätig.“ Bei diesem Satz müsst Ihr Euch keine Sorgen machen.

Ausweichtechnik als Arbeitszeugnis Geheimcode

Die Ausweichtechnik wird oft bei den Aufgabengebieten eingesetzt. Fehlen dort wichtige Aufgabengebiete, heißt das einfach, dass Ihr in diesen Bereichen nicht gerade glänzt. Außerdem werden unwichtige und selbstverständliche Punkte hervorgehoben und wichtige Aussagen dadurch verdrängt. Wenn eine Werbegrafikerin dafür gelobt wird, dass sie sparsam mit Betriebsmitteln umgeht, aber keine Kreativität erwähnt wird, wurde die Ausweichtechnik im Arbeitszeugnis umgesetzt.

Die Widerspruchstechnik als Arbeitszeugnis Geheimcode

Die Widerspruchstechnik ist ein bisschen tückisch. Ihr könnt im Arbeitszeugnis hoch gelobt werden, aber wenn im Schlussteil weder ein „Danke“ fällt, noch das Ausscheiden des Mitarbeiters bedauert wird, hat der Schreiber die Widerspruchstechnik benutzt. Auf den ersten Blick freut Ihr Euch über ein positives Arbeitszeugnis, in dem Ihr gelobt werdet, aber das nützt Euch alles nichts, wenn die entscheidenden Worte im Schlussteil fehlen. Das wertet die Aussagen zuvor ab.

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Beredetes Schweigen als Arbeitszeugnis Geheimcode

Bei kurzen Sätzen, die wenige Details enthalten, solltet Ihr die Augen offen halten. Fehlen wichtige Eigenschaften oder Aufgabengebiete, die in Eurem Beruf nicht wegzudenken sind, fällt das unter „beredetes Schweigen“. Es werden bewusst Dinge ausgelassen, damit im Arbeitszeugnis keine negativen Formulierungen stehen. Bei einem Bankangestellten darf auf keinen Fall die Eigenschaft „Ehrlichkeit“ fehlen und bei einem Künstler muss unbedingt seine „Kreativität“ erwähnt werden.

Zukunftswünsche als Arbeitszeugnis Geheimcode

Der Schlussteil besteht aus drei Teilen: die Grundangabe zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, eine Dankesformel und Zukunftswünsche. Zuerst wird etwas zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses geschrieben, aber nur so weit dies auch zulässig ist. Ein Beispiel wäre: „Aus betrieblichen Gründen können wir ihr leider nicht länger ein Arbeitsverhältnis anbieten.“ Eine perfekte Dankesformel sieht so aus: „Wir danken ihr für ihre stets guten Leistungen und bedauern ihr Ausscheiden sehr.“ Zukunftswünsche könnten so aussehen: „Für ihre berufliche Zukunft und ihr persönliches Wohlergehen wünschen wir ihr alles Gute und weiterhin viel Erfolg.“ Fehlende Dankaussprechungen und Zukunftswünsche werten das ganze Arbeitszeugnis ab. Doch auch bei den Zukunftswünschen ist Vorsicht geboten. Lautet der nette Abschlusssatz: „Wir wünschen alles Gute, insbesondere auch Erfolg.“ wünscht Euch der Schreiber den Erfolg, den Ihr bei Eurem alten Arbeitgeber nicht hattet.

Arbeitszeugnis Geheimcodes entschlüsselt

Wir haben für Euch noch die schlimmsten Geheimcodes herausgesucht und geknackt. Wenn Ihr also eine von diesen Aussagen lest und die Bedeutung davon nicht der Wahrheit entspricht, fechtet Euer Arbeitszeugnis an!

„Bei Kunden war sie schnell beliebt.“
Entschlüsselt bedeutet dieser Code, dass Ihr keine Verhandlungsstärke besitzt und viele Zugeständnisse macht.

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„Sie verstand es, alle Aufgaben mit Erfolg zu delegieren.“
Mit diesem Satz wird heimlich gesagt, dass Ihr Euch vor der Arbeit gedrückt habt.

„Sie hat alle Aufgaben in ihrem und im Firmeninteresse gelöst.“
Hiermit gibt der Schreiber preis, dass Ihr Firmeneigentum (Büromaterial etc.) gestohlen habt.

„Ihre umfangreiche Bildung machte sie zu einer gesuchten Gesprächspartnerin.“
Seid Ihr eine Plaudertasche und quatscht gerne auf der Arbeit mit den Kolleginnen? Dann wird das mit diesem Satz im Arbeitszeugnis vermerkt.

„Sie stand stets voll hinter uns.“
In diesem Code ist ein kleines Wortspiel eingebaut, denn das Wort „voll“ bedeutet Trunksucht.

„Sie hat mit ihrer geselligen Art zur Verbesserung des Betriebsklimas beigetragen.“
Auch dieser Satz weist auf Alkohol während der Arbeit hin.

Also lest sorgfältig Zeile für Zeile Eures Arbeitszeugnisses durch und begutachtet jede positive Aussage mit kritischen Augen. Am besten lasst Ihr Euer Zeugnis von Freunden oder Familienmitgliedern noch einmal durchlesen. Vier Augen sehen mehr als zwei. Findet Ihr eine Aussage, die Ihr nicht nachvollziehen könnt und die vielleicht falsch ist, geht zu Eurem alten Arbeitgeber und weist Ihn darauf hin. Vielleicht ist ihm nur ein Fehler unterlaufen. Steht er hinter seiner Aussage, obwohl sie nicht der Wahrheit entspricht, besteht die Möglichkeit, das Arbeitszeugnis anzufechten.

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