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Arbeitsrecht

Ist die Weihnachtsfeier Arbeitszeit? Diese Regeln gelten offiziell

Weihnachtsfeier Arbeitszeit
© Getty Images / Vasyl Dolmatov

Was Weihnachtsfeiern angeht, sind wir in den vergangenen Jahren etwas aus der Übung gekommen. Immerhin sorgte die Corona-Pandemie dafür, dass die Veranstaltungen nicht stattfinden konnten und anschließend in einem kleineren Rahmen gehalten wurden. Wie war das also nochmal – zählt die Weihnachtsfeier als Arbeitszeit?

Ist eine Betriebsfeier Arbeitszeit?

Die Weihnachtsfeier zählt nur als Arbeitszeit, wenn sie während dieser stattfindet. In so einem Fall muss die „versäumte Zeit” übrigens nicht nachgearbeitet werden – außer, der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin ordnet es vorab an. Rechtlich ist das allerdings nicht so einfach machbar, da sich die Arbeitszeitverteilung damit verändern würde.

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Findet die Betriebsfeier außerhalb der regulären Arbeitszeit nach Feierabend statt, zählt sie nicht als Arbeitszeit, sondern als Freizeit und wird dementsprechend nicht vergütet. Gleichzeitig bedeutet das aber auch, dass sie eine freiwillige Veranstaltung ist – dazu weiter unten mehr.

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Ist die Anreise zur Weihnachtsfeier Arbeitszeit?

In vielen Unternehmen steht Remote-Arbeit mittlerweile an der Tagesordnung und es ist üblich, dass nicht alle Mitarbeitenden dort arbeiten, wo auch die Weihnachtsfeier stattfindet. Wer teilnehmen möchte, muss anreisen – doch zählt die Anreise als Arbeitszeit und wird bezahlt? Für diesen Fall gibt es keine offizielle arbeitsrechtliche Grundlage, es ist allerdings nahelegend, dass die Anreise – genau wie die Fahrten ins Büro und wieder nach Hause – in der Freizeit erfolgen muss und nicht vergütet wird. Am besten wendest du dich mit diesem Anlegen direkt an deinen Vorgesetzten oder deine Vorgesetzte. 

Weihnachtsfeier absagen: Ist die Teilnahme Pflicht?

Dein Arbeitgeber oder deine Arbeitgeberin kann dich nicht verpflichten, an der Betriebsfeier teilzunehmen, wenn du das nicht möchtest. Die Weihnachtsfeier absagen ist also erlaubt und benötigt keinen besonderen Grund oder gar ein ärztliches Attest. Findet die Party während der regulären Arbeitszeit statt, kannst du ihr zwar fernbleiben, musst stattdessen aber selbstverständlich arbeiten. Findet die Party nach Feierabend statt, zählt sie als Freizeitveranstaltung. In diesem Fall bleibt es dir also ebenfalls selbst überlassen, ob du sie besuchen möchtest oder deine freie Zeit anderweitig verbringen möchtest.

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Während einige schon das ganze Jahr auf die Weihnachtsfeier hinfiebern, möchten andere Berufliches und Privates lieber trennen. Manchmal hängt das aber auch mit dem Arbeitsklima zusammen … Ob dein Job und deine Kolleg*innen dir guttun oder du vielleicht über einen Wechsel nachdenken solltest, findest du mit unserem Test heraus:

Bist du wirklich zufrieden in deinem Job?

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