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Überraschung

Schwanger in der Probezeit? Das sind deine Rechte!

Schwanger Probezeit
© GettyImages/izusek

Wenn du gerade einen neuen Job angenommen hast, befindest du dich wahrscheinlich erstmal drei bis sechs Monate in der Probezeit. Das ist eigentlich eine gute Sache, denn so kannst du herausfinden, ob der Job der Richtige ist – und dein Arbeitgeber bekommt auch einen ersten Eindruck von dir. Was passiert aber, wenn du schwanger in der Probezeit wirst? Wir verraten dir, was du jetzt wissen solltest.

Wird man in der Probezeit gekündigt, wenn man schwanger ist?

So hattest du dir das eigentlich nicht vorgestellt: Dein neuer Job ist toll und du wolltest endlich so richtig durchstarten. Und dann bemerkst du, dass du schwanger bist. Keine Angst, auch während der Probezeit genießt du als Schwangere einen besonderen Schutz. Laut Deutschem Gesetz darfst du als schwangere Frau auch in der Probezeit nicht gekündigt werden.

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Wer zahlt bei Beschäftigungsverbot in der Probezeit?

Manche Jobs sind für schwangere Frauen zu riskant – denke zum Beispiel mal an eine Röntgenassistentin oder die Arbeiten mit Chemikalien in einem Labor. Bei solchen Berufsgruppen fallen schwangere Frauen unter das Beschäftigungsverbot. Sie dürfen ab dem Zeitpunkt ihrer Schwangerschaft nicht mehr die gewohnte Tätigkeit ausüben und werden von der Arbeit freigestellt. Ein Beschäftigungsverbot kann sowohl während der Probezeit als auch danach wirksam werden, wenn durch die Tätigkeit die Gesundheit der Mutter oder des Kindes mit großer Wahrscheinlichkeit negativ beeinflusst wird:

  • Beschäftigungsverbot während der Probezeit: Wenn du während der Probezeit schwanger bist und unter das Beschäftigungsverbot fällst, erhältst du Mutterschutzlohn. Dieser muss dem durchschnittlichen Lohn der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt deiner Schwangerschaft betragen. Bist du vor der Schwangerschaft noch keine drei Monate beschäftigt gewesen, dann wird der Zeitraum des tatsächlich erzielten Gehalts zugrunde gelegt (beispielsweise fünf Wochen).
  • Beschäftigungsverbot als Festangestellte: Der Arbeitgeber muss weiterhin den Lohn auszahlen. Dabei gilt: Dieser muss den Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen vor Beginn der Schwangerschaft betragen.

Wann muss ich meinen Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren?

Generell gilt für alle Arbeitnehmerinnen: Sobald die Schwangerschaft stabil ist – also ab der 12. Schwangerschaftswoche – musst du deiner Chefin oder deinem Chef von deiner Schwangerschaft berichten. Wenn du allerdings in der Probezeit bist und feststellst, dass du schwanger bist, solltest du das fairerweise direkt sagen. Es kann dich jedoch keiner dazu zwingen.

Schwanger in der Probezeit: Wann darf ich gekündigt werden?

Auch wenn dein Arbeitgeber dir kündigt, bevor er überhaupt von deiner Schwangerschaft weiß, hast du ein Recht auf Mutterschutz. In diesem Fall gilt eine gesetzliche Frist von zwei Wochen, in denen du deinem Chef von der Schwangerschaft berichten musst, damit der Mutterschutzanspruch greift.

Gut zu wissen: Der Kündigungsschutz besteht grundsätzlich von Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende des Mutterschaftsurlaubs, unabhängig davon, ob du dich in der Probezeit befindest oder nicht.

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Vielleicht fühlt es sich am Anfang unpassend an, dass sich gerade in der Probezeit ein kleines Wunder auf den Weg macht. Aber mit der Sicherheit der Lohnfortzahlung und des Kündigungsschutzes kannst du dich ganz beruhigt auf das Abenteuer Baby einlassen.

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