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Inzest: Wann Sex mit Verwandten verboten ist

Inzest

Unter Inzest versteht man sexuelle Beziehungen und Geschlechtsverkehr zwischen engen Verwandten wie Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern. Er gilt heute als gesellschaftliches Tabu, wird jedoch nicht in allen Ländern strafrechtlich verfolgt.

Inzest: Begriffe und Definitionen

„Incestus“ kommt aus dem Lateinischen und steht für „unkeusch“. Früher bezeichnete man sexuelle Handlungen zwischen Blutsverwandten auch als „Blutschande“. Wenn es durch inzestuösen Sex zur Zeugung von Nachkommen kommt, spricht man von „Inzucht“. Diese ist gesellschaftlich und medizinisch höchst fragwürdig, da die Humangenetik und Vererbungslehre zeigt, dass es dadurch zu erhöhtem Auftreten von Erbkrankheiten kommt. Daher ist die sogenannte „Verwandtenheirat“ in einigen Ländern streng geregelt. Inwieweit das Erbkrankheiten-Risiko bei der Zeugung von Nachkommen zwischen Blutsverwandten besteht, zeigt folgende Tabelle.

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Fortpflanzung mit nicht blutsverwandtem Partner

3 %

Fortpflanzung mit blutsverwandtem Cousin/Cousine 2. Grades

4 %

Fortpflanzung mit blutsverwandtem Cousin-Cousine 1. Grades

6 %

Fortpflanzung mit blutsverwandtem Onkel/Nichte, Tante/Neffe, Großeltern/Enkel, Halbgeschwister

13 %

Fortpflanzung mit blutsverwandtem Vater/Tochter, Mutter/Sohn, Bruder/Schwester

25 %

Eine heute noch häufige extreme Ausprägung von Inzest ist der Geschlechtsverkehr eines Elternteils mit dem eigenen Kind. Dabei redet man von sexuellem Missbrauch, der strafbar ist. Jede Form von nichtfreiwilligen sexuellen Beziehungen zwischen nahen Blutsverwandten ist sexueller Missbrauch und unterliegt nach deutschem Recht dem Straftatbestand.

Darüber hinaus gibt es in der Geschichte und bis heute immer wieder Fälle von einvernehmlichem Sex zwischen Geschwistern oder nahen Blutsverwandten, die sich sexuell voneinander angezogen fühlen und oft heimlich eine Liebesbeziehung miteinander pflegen. Heutzutage sind freiwillige Inzestbeziehungen ein gesellschaftliches Tabu, werden jedoch in manchen Ländern durchaus geduldet. Es gibt seit der Antike immer wieder dokumentierte Fälle von Inzest, wobei der Umgang mit diesem Thema sich kulturell sehr unterscheidet.

Im Laufe der Zeit entwickelte sich ein verbreitetes Inzestverbot, dass Beischlaf unter nahen Verwandten unter hohe Strafen stellte. Die Dunkelziffer von heute bekannten Inzestbeziehungen ist eher hoch. Sehr selten landen Inzestfälle vor Gericht und gelangen in die Öffentlichkeit. Es gibt keine gesicherten Daten über die Verbreitung von Liebesbeziehungen zwischen Geschwistern oder einem Elternteil zu seinem Kind.

Inzest Begriff Geschichtliche Entwicklung
Inzestbeziehungen sind bereits seit dem Altertum bekannt und waren in manchen Kulturen durchaus Normalität.

Ursachen von Inzest: Von Westermarck bis Freud

Laut Evolutionspsychologie sind alle Säugetiere in der Lage, ihre Verwandten eindeutig zu identifizieren und kein sexuelles Interesse an ihnen zu haben. Laut dem finnischen Ethnologe Edvard Westermarck (1862 – 1939) ist die Ablehnung von Inzest eine Funktion der Evolution, die dazu dient, Gesundheitsrisiken zu minimieren. Später wurde diese Hypothese von Westermarck durch Wissenschaftler wie Wolf (1995) und Liebermann (2003) nach einigen empirischen Untersuchungen unterstützt.

Der Psychoanalytiker Sigmund Freud ging davon aus, dass jedes Kind sich sexuell zu den Eltern hingezogen fühlt.

Der Psychoanalytiker Sigmund Freud sieht Inzest sogar als natürlichen Wunsch des Menschen an, der zu seiner psychosexuellen Entwicklung gehört. Bekannt geworden ist Freud vor allem mit seiner damals und heute sehr umstrittenen Inzest-Theorie, dem Ödipuskonflikt oder auch -komplex.

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Wissenswertes zum Freudschen Ödipuskomplex

  1. Ödipus ist eine Figur der griechischen Mythologie, die uns durch den Dramatiker Sophokles (429-425 v. Chr.) überliefert ist.
  2. In seinem Drama „König Ödipus“ tötet dieser unwissentlich seinen Vater und heiratet ebenfalls unwissentlich seine Mutter. Als er dies erkennt, sticht er sich selbst die Augen aus und geht ins Exil. Seine Inzestsituation wird ihm sozusagen schicksalshaft auferlegt, er wählt sie nicht selbst.
  3. In seinem Werk „Totem und Tabu“ beschreibt Freud 1913 die amibivalenten Regungen eines Kindes gegenüber seinen Eltern während seiner phallischen oder auch ödipalen Phase.
  4. Der männliche Ödipuskonflikt besagt, dass der Sohn im Alter von 3 bis 5 Jahren beginnt, seine Mutter sexuell zu begehren und dies jedoch verdrängt. Der Vater stellt damit den Rivalen um die Gunst der Mutter dar. Somit entwickeln Jungen Schuldgefühle gegenüber dem Vater und eine gewisse Kastrationsangst. Diese wird bekämpft, indem sich der Sohn mit dem Vater identifiziert und ihn zum Vorbild macht.
  5. Beim Mädchen gibt es einen weiblichen Ödipuskonflikt, oder auch Elektrakomplex: Das Mädchen macht in einer ersten Phase ebenfalls die Mutter zum ersten Liebesobjekt, gibt dieser jedoch später die Schuld am Fehlen eines Penis. Daher richtet das Mädchen seine Wünsche auf den Vater und konkurriert damit unbewusst mit der Mutter.

Eine Untersuchung des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Recht zur Inzeststrafbarkeit ergab, dass die Ursachen für Inzest meist eher auf zerrütteten Familienverhältnissen beruhen. Es gab bisher kaum dokumentierte Fälle, wo durch Inzest das Familienverhältnis maßgeblich gestört wurde. Solange die Handlungen freiwillig geschehen, gilt er zwar als tabuisiert aber innerhalb der sexuellen Selbstbestimmung durchaus möglich. Eine letztgültige schlüssige Erklärung, warum es in manchen Familien zum freiwilligen Inzest kommt und in anderen nicht, gibt es bisher nicht und hat viel mit der individuellen Familiensituation zu tun.

Geschichtliche Entwicklung des Inzests und Inzestverbots

Im Laufe der Zeit war das Inzestverbot und ein Verständnis von erlaubten geschlechtlichen Verbindungen je nach sozialer Schicht und Kultur äußerst verschieden.

Inzest im frühen Altertum

Bei den Pharaonen im Alten Ägypten war die Geschwisterehe normal: Kleopatra VII. war mit ihren Brüdern Ptolemaios XII. und Ptolemaios XIV. verheiratet. Auch außerhalb der Herrscherdynastien waren solche Ehen üblich.
Ein Inzestverbot gab es allerdings im altbabylonischen Reich: Unter Hammurapi wurde der Beischlaf zwischen Eltern und Kindern verboten und sogar mit dem Tode bestraft. Die Perser sahen es etwas liberaler: Die altarische Inzestehe wurde zu einer göttlichen Einrichtung erklärt und es gab einige achämenidische Herrscher, die ihre Schwester oder Töchter mit Erlaubnis der Priester heirateten.

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Inzest bei den Griechen und Römern

Auch im alten Griechenland waren Geschwisterehen beliebt: Schon die Götter praktizierten Inzest. Der prominente Göttervater Zeus war mit seiner Schwester Hera verheiratet. Laut Überlieferungen gab es auch unter den Königen einige Fälle von Inzestehen. Leonidas I. soll mit seiner Nichte Gorgo verheiratet gewesen sein.

Im römischen Reich jedoch galten eheähnliche Verbindungen zwischen Eltern und Kindern oder Enkeln als Gesetzesverstoß im Sinne des incestus iure civili. Die Kinder aus solchen Ehen waren rechtlich außerdem schlechter gestellt und nicht erbberechtigt. Hier war das römische Recht jedoch nicht ganz schlüssig: Eine Verbindung mit der Tochter des Bruders war erlaubt, jedoch nicht mit der Tochter der Schwester. Das Familiengericht ahndete diese Vergehen mit Verbannung aber auch Vermögensstrafen. Denn die reiche Oberschicht versuchte durch solche Inzestehen das Vermögen innerhalb der Familie zu halten.

Inzest bei den europäischen Königshäusern

Eine besondere Bedeutung bekam der Inzest innerhalb der europäischen Königshäuser im 16. und 17. Jahrhundert: Der dynastische Hochadel betrieb eine regelrechte Heiratspolitik. Es wurde nicht aus Liebe geheiratet, sondern aus Kalkül. Man wollte nicht nur das Vermögen behalten und die Ländereien vergrößern. Heiratspolitik war Außenpolitik und deshalb wurde auch innerhalb der Verwandtschaftslinie geheiratet: Die Vetternehe war damals keine Ausnahme, vor allem die Habsburger weisen eine hohe Zahl verheirateter Cousins und Cousinen 1. Grades auf. Die Erzherzöge Franz und Ferdinand wurden bekanntlich mit ihren Cousinen, den Prinzessinnen Maria Theresia und Maria Luise verheiratet. Viele Forscher führen die hohe Anzahl an Erbkrankheiten in diesen Adelshäusern auf diese Art der Verwandtschaftsbeziehungen zurück.

Inzestverbot Inzesttabu
Bis heute sind freiwillige Inzestbeziehungen ein großes Tabu und werden oftmals heimlich ausgelebt.

Erklärungsansätze des Inzestverbots

Der französische Ethnologe Claude Lévi-Strauss (1908 – 2009) stellte fest, dass das Inzestverbot sich nicht allein damit erklären lässt, dass man genetische Erbschäden bei Kindern von Inzestpaaren verhindern wollte. Es ging eher darum, die Heirat außerhalb der Familie zu legitimieren und damit das Überleben zu sichern. Vielmehr war er der Meinung, dass gerade ein Verbot und die Reglementierung von sexuellen Handlungen eine gewisse Faszination hervorbringt, die dazu führt, dass solche Inzestbeziehungen erst entstehen. Laut Lévi-Strauss kommt Inzest im Laufe der Geschichte ganz natürlich immer wieder vor, auch wenn es zu einer starken Tabuisierung kommt. Generell ließe sich der gesellschaftliche Konsens im Inzestverbot nur schwer erklären.

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Das Inzestverbot sei entstanden, weil „die biologische Familie nicht mehr allein ist und sich mit anderen Familien verschwägern muss, um zu überleben.“
Claude Lévi-Strauss, Die elementaren Strukturen der Verwandtschaft

Inzest in der Religion

Schon die Bibel verurteilt den Geschlechtsverkehr zwischen nahen Blutsverwandten. Im Alten Testament ist die Rede von Lots Töchtern, die mit ihrem Vater schlafen, aus Angst keine Männer zu finden, mit denen sie Nachkommen zeugen können (Gen 19,31). Ein weiterer biblischer Inzestfall bildet die Vergewaltigung der Tamar durch ihren Halbbruder Amnon (2 Sam 13, 1-22). Auch der Verkehr zwischen angeheirateten Verwandten wird in der Bibel geahndet (Lev 18,6). Laut katholischem Recht darf eine Eheschließung nicht zwischen Blutsverwandten des ersten Grades erfolgen und verstößt gegen göttliches Recht. Auch der Beischlaf zwischen Cousins und Cousinen fällt unter Unzucht.

Im Islam gibt es regelrechte Inzestverbote, die durch den Koran geregelt sind. Da heißt es konkret:

„Verwehrt sind euch eure Mütter, eure Töchter, eure Schwestern, eure Vatersschwestern und Mutterschwestern, eure Bruderstöchter und Schwestertöchter, eure Nährmütter und Milchschwestern und die Mütter eurer Frauen und eure Stieftöchter, die in eurem Schutze sind, von euern Frauen, die ihr heimsuchtet. Habt ihr sie jedoch noch nicht heimgesucht, so ist’s keine Sünde. Ferner die Ehefrauen eurer Söhne aus euern Lenden; und nicht sollt ihr zwei Schwestern zusammen haben…“
Sura 4, Vers 23

Dennoch wird in der arabischen Welt manchmal auch unter Cousins und Cousinen geheiratet, ohne dass man sich der Gefahr von Erbkrankheiten bewusst ist. Diese Thematik gilt als großes Tabu, über das aus religiösen Gründen nicht gesprochen wird.

Inzest in der Kunst und Literatur

Die Inzest-Thematik zieht sich wie fast alle Tabuthemen auch durch die Kultur- und Kunstgeschichte. Inzest-Motive und Beziehungen werden auf vielerlei Art in der Kunst, Literatur, Musik und im Film behandelt und dadurch mal mehr oder weniger provokant künstlerisch zur Diskussion gestellt. 1987 schaffte es die deutsche Punkrockband Die Ärzte mit ihrem Song Geschwisterliebe auf den Index. Darin besingen sie sexuelle Handlungen zwischen Mutter und

Von einigen Künstlern vermutet man auch, dass sie inzestuöse Beziehungen zu ihren Geschwistern hatten – wie z.B. bei Klaus und Erika Mann oder Georg Trakl und seine Schwester. Der expressionistische Lyriker, der mit 27 Jahren an einer Überdosis Heroin starb, widmete ihr 1909 das Gedicht „Blutschuld“.

Inzestbeziehungen in Literatur und Film

Inzestbeziehungen in Literatur und Film
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Achtung, „Game of Thrones“-Spoiler! Für viel Diskussion sorgte die Beischlafszene in der letzten Folge der 7. Staffel. Der Zuschauer weiß bereits, dass Jon Snow und Daenerys Targaryen direkt miteinander verwandt sind – die beiden wissen es jedoch selbst noch nicht. Die Reaktionen im Netz zeigen, dass Inzest heute immer noch nicht enttabuisiert ist.

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Die strafrechtliche Dimension

Auch wenn der Sex zwischen nahen Verwandten ein gesellschaftliches Tabuthema darstellt und streng verurteilt wird, heißt das nicht, dass der einvernehmliche Sex zwischen Erwachsenen in jedem Fall einen Straftatbestand darstellt. Auch international gibt es hier große Unterschiede. In Deutschland greift das Recht dort ein, wo es eindeutig zu sexuellem Missbrauch kommt und die sexuelle Selbstbestimmtheit geschützt werden muss. Sobald Schutzbefohlene und Minderjährige betroffen sind, gilt ein gesondertes Schutzrecht.

Die internationale Rechtslage

In Deutschland, Österreich und der Schweiz ist der Inzest-Verkehr generell strafbar. In Frankreich wurde die Strafbarkeit von Inzest 1810 abgeschafft. Jedoch stellt der Inzest mit einem Minderjährigen, der mit Nötigung einhergeht, durchaus einen Straftatbestand dar.

Folgende Länder stellen Inzest nicht unter Strafe:

  • Belgien
  • Niederlande
  • Luxemburg
  • Portugal
  • Türkei
  • Japan
  • Argentinien
  • Brasilien
  • einige lateinamerikanische Staaten

Eine wichtige Voraussetzung für einen Inzest-Straftatbestand ist der Verwandtschaftsgrad. Kein Land verbietet eine Heirat zwischen Cousin und Cousine 2. Grades. Eine sexuelle Beziehung zwischen diesen Verwandten 1. Grades ist jedoch in Korea, den Philippinen und Balkan-Ländern tabuisiert und verboten. Im islamischen Raum ist dieser Verwandtschaftsgrad jedoch kein Hindernis einer Verheiratung. Paare, die gemeinsame Großeltern haben, müssen vor einer Eheschließung einen Gen-Test durchführen lassen, der die mögliche Gefährdung der Kinder für Erkrankungen ausschließt.

Aktuelle Rechtslage in Deutschland

In Deutschland (und auch Österreich) stellt es einen Straftatbestand dar, wenn Verwandte in gerader Linie (d.h. Eltern und deren Kinder, sowie Voll- und Halbgeschwister) Geschlechtsverkehr miteinander haben. Dies gilt auch für adoptierte Kinder. Alle sexuellen Handlungen (wie auch Oral- und Analverkehr) außerhalb des vaginalen Verkehrs gelten als straffrei.

(1) Wer mit einem leiblichen Abkömmling den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; dies gilt auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis erloschen ist. Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen.
Beischlaf zwischen Verwandten, § 173 STGB
Inzestdebatte Straffälligkeit
In Deutschland gab es vor einigen Jahren eine größere Debatte, ob der Inzest-Paragraph im STGB abschafft werden sollte. Man berief sich damit auf die sexuelle Selbstbestimmung des Einzelnen.

Debatte um Inzest

Obwohl Inzest in der modernen Gesellschaft immer noch als Tabu gilt, wurde in den letzten Jahren viel debattiert, dass ein Inzestverbot überflüssig sei. Als Argument hierfür wird das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung herangezogen.

In Untersuchungen der Rechtswissenschaft zur Strafbarkeit von Inzest wurde festgestellt, dass dies nur wenige Fälle betrifft. Studien ergaben, das Erfahrungen mit Geschwisterinzest bei 2 bis 5 % der untersuchten Gruppen vorkamen. Laut dem Max Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht wurden jährlich ca. 10 Inzest-Verurteilungen registriert. Das Institut hält es für denkbar, dass Inzest durchaus entkriminalisiert werden könnte und man einige Fälle genetischer Risiken mit Beratung begegnen könnte.

Einige Parteien setzten sich in den letzten Jahren für das Aufheben des Inzestverbots ein – darunter die Grünen und die Piratenpartei. Selbst der Deutsche Ethikrat empfahl 2014 Geschwisterinzest straffrei zu stellen und den §173 ganz abzuschaffen. Das deutsche Justizministerium und Heiko Maas lehnte bisher jedoch eine Reform dieses Strafpunktes ab.

Quellen

Edvard Westermarck: The History of Human Marriage
Sigmund Freud: Totem und Tabu/ Das Ich und das Es
Claude Lévi-Strauss: Die elementaren Strukturen der Verwandtschaft
Hansjakob Müller u.a.: Medizinische Genetik - Familienplanung und Genetik
Dejure/STGB/STPO
Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht

Bildquelle: iStock/anyaberkut, Wikimedia Commons, iStock/grinvalds/Slphotography/betyarlaca

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