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Die Familie wächst

Patchworkfamilie: So gelingt das Zusammenleben Schritt für Schritt

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Die Patchworkfamilie ist in der heutigen Gesellschaft ein sehr verbreitetes Familienmodell. In einer Patchworkfamilie sind nicht alle Familienmitglieder direkt miteinander verwandt, denn ein solcher Familienverband entsteht, wenn ein Elternpaar nicht mehr gemeinsam die leiblichen Kinder aufzieht, sondern eine dritte Person hinzukommt. Noch im letzten Jahrhundert war dies in den meisten Fällen auf den frühen Tod eines Elternteils zurückzuführen. Heute entsteht eine Patchworkfamilie häufiger durch Scheidungen und die Neuheirat eines oder beider Elternteile.

Was bedeutet Patchworkfamilie?

Der Begriff „Patchworkfamilie“ ist eine moderne Kreation, die die veraltete und eher negativ behaftete Bezeichnung „Stieffamilie“ abgelöst hat. Das Leben in einer Patchworkfamilie kann turbulent sein und alle Familienmitglieder sollten sich eine ausreichende Eingewöhnungsphase zugestehen, um als Familie zusammenzuwachsen. Das gilt besonders dann, wenn die neuen Ehepartner beide Kinder aus früheren Beziehungen mit in die Patchworkfamilie bringen und die Kinder sich nicht nur an einen neuen Elternteil, sondern auch an neue Geschwister gewöhnen müssen. Da ist oft viel Geduld und Verständnis gefragt, denn jedes Familienmitglied braucht ein wenig Zeit, um seinen neuen Platz in der Patchworkfamilie zu finden.

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Zudem sollte bedacht werden, dass der neuen Familienzusammenfindung für die Kinder in der Regel der Verlust eines Elternteils vorangeht, sei es durch eine Scheidung oder – noch schwerwiegender – durch den frühen Tod von Vater oder Mutter. Doch neben persönlichen Belangen müssen auch einige rechtliche Aspekte bedacht werden, die für eine Patchworkfamilie besonders wichtig sind.

Die Patchworkfamilie: Rechte und Pflichten

Nach deutschem Recht gelten Stiefeltern und Stiefkinder innerhalb einer Patchworkfamilie nicht als verwandt, sondern als verschwägert. Damit ergeben sich eingeschränkte Rechte der Stiefkinder gegenüber ihren Stiefeltern. So haben Stiefeltern innerhalb einer Patchworkfamilie keine Unterhaltspflicht gegenüber ihren Stiefkindern. Auch nach einer Scheidung und einer neuen Eheschließung bleiben allein die leiblichen Eltern gegenüber den gemeinsamen Kindern unterhaltsverpflichtet, denn sie bleiben auch gemeinsam sorgeberechtigt, sofern keine andere rechtsgültige Regelung getroffen wird.

Das kann im Alltag schon einmal zu Schwierigkeiten führen, denn es hat zur Folge, dass Stiefeltern für ihre Stiefkinder ohne eine Vollmacht eines leiblichen Elternteils keine rechtsgültigen Entscheidungen treffen können. So darf ein Stiefvater beispielsweise seine Stieftochter auch nicht alleine aus dem Kindergarten oder der Schule abholen, wenn die leibliche Mutter oder der leibliche Vater hierfür keine Vollmacht erteilt haben. Wenn ein Stiefelternteil den Alltag gemeinsam mit dem Kind gestaltet, sollten die leiblichen Eltern also an eine Vollmacht denken, die die kleineren und größeren organisatorischen Entscheidungen des Alltags innerhalb der Patchworkfamilie erleichtert.

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Was ist das „kleine Sorgerecht“?

Ist nur ein leiblicher Elternteil sorgeberechtigt, erleichtert das die Rechtslage für die Patchworkfamilie ein wenig, denn dann kann er seinem neuen Ehepartner das sogenannte „kleine Sorgerecht“ übertragen. Damit ist die Stiefmutter oder der Stiefvater im Alltag berechtigt, eigenständige Entscheidungen für das Stiefkind zu treffen, die sogar bis zu einer notwendigen Operation reichen können.

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Was erben Stiefkinder in einer Patchworkfamilie?

Auch das Erbrecht hat innerhalb einer Patchworkfamilie nur eine eingeschränkte Wirkung, denn Stiefkinder sind gegenüber ihren Stiefeltern nur dann erbberechtigt, wenn sie ausdrücklich im Testament erwähnt werden. Der gesetzliche Pflichtanteil, den leibliche Kinder in Erbrechtfragen besitzen, entfällt in einer Patchworkfamilie.

Namensangleichung in einer Patchworkfamilie

Wenn sich eine Patchworkfamilie gut eingespielt hat und alle Mitglieder als Familie zusammengewachsen sind, entsteht oft der Wunsch, die Familienzusammengehörigkeit auch nach außen deutlich zu machen, zum Beispiel durch einen gemeinsamen Familiennamen. In einer Patchworkfamilie ist die Namensangleichung aber gar nicht so leicht, denn wenn der leibliche Elternteil wieder heiratet und durch die Eheschließung einen neuen Familiennamen annimmt, behalten die in die neue Beziehung mitgebrachten Kinder nach deutschem Recht trotzdem ihren ursprünglichen Familiennamen. Für die Kinder kann das unter Umständen sehr schwierig sein, weil sie zwar in der neuen Patchworkfamilie leben, sich ihr aber durch den unterschiedlichen Nachnamen nicht vollkommen zugehörig fühlen.

Um dem entgegenzuwirken, hat der deutsche Gesetzgeber eine Sonderregelung für Patchworkfamilien vorgesehen, die sogenannte Einbenennung. Sie wird im § 1618 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt und sieht vor, dass der leibliche Elternteil nach der Eheschließung seinen neuen Familiennamen auch an das leibliche Kind weitergeben oder den neuen Familiennamen dem bisherigen Familiennamen des Kindes als Doppelnamen hinzufügen kann. Dafür ist lediglich eine Erklärung des leiblichen Elternteils beim Standesamt notwendig. Sofern der andere leibliche Elternteil noch lebt und ein gemeinsames Sorgerecht ausgeübt wird, ist allerdings die ausdrückliche Zustimmung beider Elternteile notwendig, um die Einbenennung rechtskräftig zu machen. Gibt einer der beiden leiblichen Elternteile seine Zustimmung nicht, so kann sie in Ausnahmefällen auch vom Familiengericht vorgenommen werden.

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Dies ist allerdings nur dann der Fall, wenn das Wohl des Kindes gefährdet wäre, zum Beispiel, weil ein normales und glückliches Zusammenleben in der Patchworkfamilie ohne die Einbenennung nicht möglich erscheint. Ab dem fünften Lebensjahr muss auch das Kind selbst seine Zustimmung geben, wenn eine Namensangleichung vorgenommen werden soll. Die Einbenennung sollte daher gut überlegt sein, denn eine Namensänderung kann nicht rückgängig gemacht werden, wenn sie erst einmal rechtskräftig ist.

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Eine Patchworkfamilie braucht Zeit, um zusammenzuwachsen.

Adoption in einer Patchworkfamilie

Manchmal reicht eine Namensangleichung nicht aus, damit sich eine Patchworkfamilie richtig zusammengehörig fühlt. Deshalb denken viele Elternpaare früher oder später darüber nach, ob der neue Ehepartner des leiblichen Elternteils das mit in die Beziehung gebrachte Kind adoptieren sollte. Durch eine Adoption wird die Stieftochter oder der Stiefsohn auch vor dem Gesetz zum gemeinsamen Kind der neuen Ehepartner. Die Zustimmung beider leiblicher Eltern ist dafür allerdings unbedingt notwendig, da die familiäre Abstammung des Kindes zu einem Elternteil mit der Adoption durch den Stiefvater oder die Stiefmutter rechtsgültig beendet wird. Ein getrennt lebender Vater verliert also beispielsweise die Vaterschaft zu seinem leiblichen Kind, sobald dieses durch den Stiefvater rechtsgültig adoptiert wird. Dadurch verliert das Kind nicht nur seine Rechtsbeziehung zu seiner leiblichen Mutter oder seinem leiblichen Vater, sondern auch zu allen Verwandten dieses Elternteils, zum Beispiel zu den leiblichen Großeltern.

Gleichzeitig übernimmt ein adoptiertes Stiefkind innerhalb der Patchworkfamilie die gleichen Rechte und Pflichten gegenüber seinen Adoptiveltern, die es auch als leibliches Kind hätte, auch wenn die Ehe seiner Eltern am Ende keinen Bestand haben sollte. Eine Adoption innerhalb einer Patchworkfamilie umfasst damit nicht nur persönliche Beziehungen sondern vor allem auch Umgangs-, Besitz- und Erbrechtfragen und sollte deshalb immer gut durchdacht und mit allen Beteiligten in Ruhe besprochen werden. Auch hier sollte insbesondere das Kind nach seinen Wünschen befragt werden, sofern es alt genug ist, um über solch wichtige Fragen selbst entscheiden zu können. Wenn alle Beteiligten mit der Adoption einverstanden sind, wird beim Jugendamt zusammen mit einigen für die Adoption erforderlichen Unterlagen ein Adoptionsantrag eingereicht. Das Jugendamt leitet dann das Adoptionsverfahren ein.

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Wie gelingt eine Patchworkfamilie?

Gerade am Anfang ist es nicht immer leicht, als Patchworkfamilie zusammenzufinden. Erwartet nicht zu viel, sondern nähert euch Schritt für Schritt an und entwickelt gemeinsam den neuen Alltag als Familie. Wichtig ist, dass ihr alle offen seid – füreinander und auch für Veränderungen. Über Probleme sollte gemeinsam gesprochen werden, statt sie zu ignorieren, sonst baut sich schnell Frust auf. In unserer Bilderstrecke findest du noch mehr Tipps, wie das Leben als Patchworkfamilie gelingt:

So klappt das Leben als Patchwork-Familie

So klappt das Leben als Patchwork-Familie
Bilderstrecke starten (13 Bilder)

Eine Patchworkfamilie hat es nicht immer leicht, denn sie muss viele persönliche und rechtliche Belange berücksichtigen, um den gemeinsamen Alltag zu meistern. Besonders die Frage nach einer Namensangleichung oder einer Adoption sollte gründlich durchdacht werden. Die meisten Patchworkfamilien funktionieren aber wunderbar und wachsen im Alltag schnell zu einem richtigen Familienverband zusammen.

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Bildquelle: GettyImages/AleksandarNakic, GettyImages/vitapix