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Künstliche Befruchtung

Insemination: Wie hoch ist der Eigenanteil & was zahlt die Kasse?

Kosten Insemination

Viele Paare, die ungewollt kinderlos bleiben, haben die Hoffnung, sich den Traum vom eigenen Kind mit Hilfe einer Insemination doch noch erfüllen zu können. Du solltest jedoch beachten, dass bei einer Insemination Kosten anfallen, die nur unter bestimmten Voraussetzungen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.
Wer übernimmt die Kosten der Insemination und wie hoch ist der Eigenanteil für verheiratete und unverheiratete Paare?

Werden die Kosten der Insemination übernommen?

Wenn du und dein Partner Euch ein Kind wünscht, aber es auf dem natürlichen Weg nicht mit einer Schwangerschaft klappt, gibt es verschiedene Möglichkeiten der künstlichen Befruchtung, mit denen ihr euch euren Kinderwunsch doch noch erfüllen könnt. Die Insemination ist ein Verfahren, das bei einem unerfüllten Kinderwunsch helfen kann, die Befruchtung der Eizelle mittels direkter medizinischer Übertragung des männlichen Samens zu erreichen. Viele Paare machen sich allerdings Gedanken, ob die Insemination Kosten mit sich bringt, die sie nicht tragen können. Zum Teil werden die Kosten der Insemination jedoch von der Krankenkasse übernommen.

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In welcher Höhe die Krankenkasse die Kosten der Insemination übernimmt, hängt von dem angewandten Verfahren ab. Handelt es sich um eine künstliche Befruchtung mit hormoneller Stimulation, fallen bei der Insemination Kosten an, die zur Hälfte von den Krankenkassen für bis zu drei ärztliche Behandlungen getragen werden. Auch die Hälfte des finanziellen Aufwands für die Medikamente übernimmt die Krankenkasse. Wenn du eine Insemination ohne hormonelle Stimulation in Anspruch nimmst, werden die Kosten der Insemination ebenfalls teilweise übernommen – hier zahlt die Krankenkasse die Hälfte von bis zu acht ärztlichen Behandlungen im Rahmen der künstlichen Befruchtung sowie die Hälfte der Medikamente. Der Eigenanteil liegt bei der Insemination mit hormoneller Stimulation bei circa 500 Euro pro Behandlung. Bei der Insemination ohne hormonelle Stimulation beträgt der Eigenanteil ungefähr 100 Euro.

Voraussetzungen für die Übernahme der Kosten der Insemination

Doch die Krankenkassen erstatten nicht in jedem Fall einen Teil der Kosten der Insemination. Die finanzielle Unterstützung durch die Krankenkassen hängt von unterschiedlichen Bedingungen ab, die das Paar, das sich ein Kind wünscht, erfüllen muss. Zu den Voraussetzungen für die Teilerstattung der Kosten gehört, dass du und dein Partner nicht jünger als 25 Jahre alt sein dürft. Darüber hinaus liegt die Altersgrenze für eine Übernahme der Kosten der Insemination bei Männern bei 50 und bei Frauen bei 40 Jahren. Des Weiteren musst du einen positiven Röteln-Antikörpertest vorlegen und Ihr beide müsst nachweisen können, dass Ihr nicht mit dem HI-Virus infiziert seid.

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Was muss ich tun, damit die Kosten der Insemination übernommen werden?

Die Erstattung der Kosten der Insemination ist auch daran gebunden, dass der behandelnde Facharzt die Indikation zur Durchführung einer künstlichen Befruchtung stellt. Wenn du und dein Partner diese Voraussetzungen erfüllt, müsst Ihr noch einen Behandlungs- und Kostenplan der anstehenden Behandlungen bei Eurer Krankenkasse vorlegen. Anschließend sollte der Übernahme der Kosten nichts mehr im Wege stehen. Zu teuer? Du kannst eine Heiminsemination auch selbst durchführen!

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Unverheiratete tragen Kosten der Insemination selbst

Während die Kassen die Kosten der Insemination bei verheirateten Paaren im oben beschriebenen Umfang tragen, ist bei unverheirateten Paaren eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen nicht vorgesehen. Wenn Ihr als unverheiratetes Paar die Kosten selbst tragen müsst, ist es immerhin möglich, dass eine Insemination vorgenommen wird. Dafür müsst Ihr aber wiederum nachweisen, dass Ihr euch in einer festen und dauerhaften Beziehung befindet und dass keiner von euch noch ehelich gebunden ist. Auch die Kosten der Insemination mit dem Samen eines Spenders müssen Paare in aller Regel selbst übernehmen, egal, ob sie ansonsten den Kriterien für die Kostenübernahme entsprechen oder nicht. Weitere Ausschlusskriterien für die Erstattung der Kosten durch die Krankenkassen sind die Krankenversicherung beim Sozialamt sowie eine bereits durchgeführte Eileiter- oder Samenleiterunterbindung, und zwar unabhängig davon, ob diese operativ rückgängig gemacht wurde.

Vergleich der Kosten der Insemination und der IVF (In-vitro-Fertilisation)

Dass auch eine IVF ebenso wie eine Insemination Kosten verursacht, ist klar. Doch im Vergleich zu den Kosten, die bei einer IVF (In-vitro-Fertilisation) anfallen, sind die Kosten der Insemination sogar relativ gering, denn eine IVF kostet in Deutschland durchschnittlich etwa 3.000 Euro pro Behandlungszyklus. Was die Kostenübernahme durch die Krankenkassen anbelangt, findet diese nur unter bestimmten Umständen statt. Seit 2004 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen lediglich noch 50 Prozent der Medikamenten- und Arztkosten für drei IVF. Gleiches, was auch für die Übernahme der Kosten der Insemination bei nicht verheirateten Paaren gilt, gilt auch für die Kostenübernahme der IVF: Unverheiratete Paare müssen die Kosten selbst tragen.

Alle Infos zu den Kosten der Insemination im Überblick

Die Kosten der Insemination hängen von der Art des angewandten Verfahrens ab: Während eine Insemination mit hormoneller Stimulation insgesamt ungefähr 1.000 Euro pro Behandlung kostest, fallen bei der Insemination ohne hormonelle Stimulation Kosten in Höhe von circa 200 Euro an. Wenn du und dein Partner miteinander verheiratet seid, übernimmt die Krankenkasse die Hälfte der Kosten von bis zu drei ärztliche Behandlungen bei der Insemination mit hormoneller Stimulation und die Hälfte der Kosten von bis zu acht ärztlichen Behandlungen der Insemination ohne hormonelle Stimulation. Auch die Hälfte des finanziellen Aufwands für die Medikamente wird von der Kasse übernommen.

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Bildquelle: Getty Images/Irina Shatilova

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