Bei den Kinderrechten in Deutschland besteht dringender Handlungsbedarf. Das ergab ein Bericht des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes. Mit deutlichen Worten wird in dem Bericht angemahnt, dass in Deutschland z.B. Kinderrechte noch immer nicht im Grundgesetz verankert sind und auch die hohe Kinderarmut in Deutschland Anlass zur Sorge sei.
Deutschland ist als Staat, der die UN-Kinderrechts-Konvention unterzeichnet hat, verpflichtet, alle fünf Jahre über die Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland Auskunft zu geben. Am 27. und 28. Januar wurde in Genf die Kinderrechtssituation in Deutschland diskutiert. Mit eher mangelhaftem Ergebnis: „Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hat der Bundesrepublik Deutschland ein schlechtes Zeugnis in Sachen Kinderrechte ausgestellt und deutlich gemacht, dass wir an vielen Stellen noch ein kinderrechtliches Entwicklungsland sind“, bemerkt Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes. Deutschland liege bei der Bekanntmachung der Kinderrechte in Europa nur auf Platz 21 von 28.
Kinderrechte in Deutschland nur „strohfeuerhaft“ behandelt
Dominik Bär, Kinderrechtsexperte des Deutschen Kinderhilfswerkes, bemängelt, dass sich der Staat den Kinderrechten in Deutschland „nur strohfeuerhaft in Form von Aktionsplänen widmet“. Bär hatte die Anhörung als Beobachter begleitet und ist der Meinung, Deutschland werde „seinen eigenen Ansprüchen nicht gerecht“. Probleme, die der Bericht aufzeigt, liegen vor allem im Bereich der Kinderarmut und „gerade bei den Rechten von Flüchtlingskindern hat der UN-Ausschuss Deutschland ein schlechtes Zeugnis ausgestellt“, so Bär. Dass die Kinderrechte in Deutschland nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention am 05. April 1992 noch immer nicht im Grundgesetz verankert sind, ist ebenfalls ein harter Kritikpunkt. „Die Bundesregierung sollte endlich eine Gesetzesinitiative für die Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz vorlegen“, fordert auch Hofmann. „Außerdem brauchen wir auf Bundesebene die Stelle eines Kinderrechtsbeauftragten, der sich wirkungsvoll für die Rechte der Kinder einsetzt.“

Kinderrechte in Deutschland: Dringender Handlungsbedarf
Insgesamt besteht bei den Kinderrechten in Deutschland dringender Handlungsbedarf. Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die deutlichen Worte der Vereinten Nationen. In Deutschland fehle vor allem auch eine zentrale Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche, die sich in ihren Rechten verletzt sehen. Eine Möglichkeit für eine Verbesserung der Situation der Kinderrechte in Deutschland sieht Holger Hofmann in einer „Änderung von Bildungs- und Lehrplänen in Kitas und Schulen“. Fehlendes Monitoring ist neben der Kinderarmut und der Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ein Kernpunkt der Kritik.
Deutschland unterzeichnete die Kinderrechtskonvention bereits vor fast 22 Jahren. Dass es nach wie vor so viel Kritik an der Situation der Kinderrechte in Deutschland gibt, ist traurig. Hoffentlich sind die deutlichen Worte Anlass, dass an den kritisierten Punkten gearbeitet wird und die Kinderrechte endlich ihren Weg ins Grundgesetz finden.
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